Ich habe die Unterlagen für die Steuererklärung 2005 (ich bin normaler Arbeitnehmer mit einem Nebenjob als freischaffender Künstler) an meinem Steuerberater gegeben, der mir sie fertig zur Unterschrift und Weitergabe an das Finanzamt bis zum Weihnachtsfest 2006 zukommen lassen wollte. Hat er aber nicht und jetzt erreiche ich ihn nicht, weil er inzwischen bis zum 2.1.07 in Urlaub gefahren ist.
Gilt als Frist für die Abgabe tatsächlich der 31.12.06?
Was passiert, wenn die Steuererklärung erst nach dem 31.12.06 beim Finanzamt eingeht; muss ich dann Säumnisgebühr zahlen und wird damit eine voraussichtliche Steuer-Rückerstattung automatisch ausgeschlossen?
Dankefüreine Antwort!
Frist für Steuererklärung 2005
27. Dezember 2006
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Frage vom 27. Dezember 2006 | 20:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist für Steuererklärung 2005
#1
Antwort vom 27. Dezember 2006 | 22:06
Von
Status: Praktikant (564 Beiträge, 134x hilfreich)
Für steuerliche beratene Bürger gilt eine allgemeine Fristverlängerung bis 31.12.2006. In Ihrem Fall wird also kein Verpätungszuschlag (nicht Säumniszuschlag) festgesetzt, soweit die Erklärung im Januar eingeht.
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