Frühstücks-Kasse im Kindergarten

27. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Enka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Frühstücks-Kasse im Kindergarten

Moin!

Ich habe eine Frage bezüglich der Gruppenkassen bzw. in diesem Fall der Frühstücks- und Nachmittagssnack-Kasse(Im folgenden "Frühstückskasse" genannt) im Kindergarten. In diesem Fall wäre der Plan monatlich beziehungsweise quartalsweise eine Pauschale einzusammeln, unabhängig von dem Mittagsessen-Geld was monatlich auf ein Konto überwiesen wird. Das Geld auf der Frühstückskasse würde auch ausschließlich nur für Essen ausgegeben werden.

Die Frühstückskasse würde von den jeweiligen Gruppen individuell geführt werden und von den Eltern eingesammelt. Die Ausgaben würden über Kassenstürze und das behalten von Bons festgehalten werden. Die Einnahmen würden durch Unterschriften auf Unterschriftlisten festgehalten werden, welche jeweils von dem Annehmenden sowie dem Zahlenden unterschrieben werden, sowie die Summe, die dort festgehalten wird.
Oder müsste man dafür jeweils Quittungen schreiben und das Unterschreiben ist nicht zulässig? Oder ist gar nichts davon nötig?

Oder ist die Frühstückskasse gar nicht zulässig, weil sie unter sogenanntes "Schwarz Geld" fällt? Und wenn ja warum?

Da ich mehrere Angaben dazu gehört habe, dachte ich mir, frage ich lieber hier noch mal nach.

Grüße Enka

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Wieso denn Schwarzgeld?

Also ich als Eltern würde schon auf einer gewissen Kassenführung bestehen

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#2
 Von 
Enka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Uns wurde von Träger-Seite mitgeteilt, dass sowas unter Schwarzgeld fallen würde. Allerdings gab es dazu noch keine Begründung. Im Internet habe ich zu selbst geführte Kassen nur etwas zu Bastelkasten(Für Bastel-Materialien, Geschenke etc.) oder zu Klassenkassen in der Schule gefunden. Allerdings waren die Beiträge auch schon relativ alt mit 2013 etc. Da stand das solche Kassen in den Graubereich fallen. Deswegen bin ich mir nicht ganz sicher und wollte nochmal hier nachfragen!

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#3
 Von 
Enka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Weiß da jemand vielleicht mehr?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Da stand das solche Kassen in den Graubereich fallen.
Und schon wieder eine nebulöse Aussage.

Also, um Steuern würde ich mir keine Gedanken machen, solange das Geld komplett ausgegeben oder der Rest zurückbezahlt wird ist das unproblematisch, ähnlich wenn bei einer Klassenfahrt der Lehrer das Geld einsammelt, oder die Kasse in einem Kegelverein.
In Abhängigkeit um welche Beträge es geht würde ich entscheiden, ob man quittiert (auf Verlangen natürlich immer).

Schwieriger könnten andere Dinge sein, etwa die Haftungsfrage (was ist wenn die Kasse plötzlich weg ist), das Inkasso (was ist wenn einzelne Eltern nicht zahlen) oder die Abrechnung mitten im Jahr (auch Kinder können ja mal umziehen).
Und zu guter Letzt ob das überhaupt zulässig ist, Kindergartenbeiträge sind ja meist reguliert (kommt imho auf die Satzung an).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von Enka):
In diesem Fall wäre der Plan monatlich beziehungsweise quartalsweise eine Pauschale einzusammeln,
Sind die Eltern nicht in der Lage oder willens, ihren Kindern fürs Frühstück und den Snack am Nachmittag entsprechendes mitzugeben?
Oder soll das bei euch im KiGa abgeschafft werden?

Wo sind wir bloß hingeraten?

Woanders wird aktuell jedenfalls auf Bonpflicht wegen jeder Einnahme hingewiesen. Bon ist Quittung.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Oder ist die Frühstückskasse gar nicht zulässig, weil sie unter sogenanntes "Schwarz Geld" fällt?


Steuerrechtlich sehe ich da keine Probleme. Es handelt sich auch nicht um Schwarzgeld. Vielmehr handelt es sich bei so einer Kasse um treuhänderisch verwaltetes Geld.

Das Führen so einer Kasse ist keineswegs verboten. Allerdings stellen sich die von @reckoner aufgeworfenen Haftungsfragen.

Der Träger hat ggf. berechtigte Bedenken, dass er z.B. im Falle eines Dienstahls haften muss.

Problematisch kann das Ganze dann werden, wenn das Geld in so einer Kasse nicht ausschließlich von den Eltern stammt, sondern z.B. auf Veranstaltungen (z.B. Kindergartenfest) Einnahmen erzielt werden.

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