Guten Tag,
als Filmschaffender bin ich deutschlandweit unterwegs,
Für ein Projekt ca. 200km außerhalb musste ich mir selbst eine Unterkunft/Übernachtungsmöglichkeit suchen. Für das möblierte Zimmer habe ich der (Unter)Vermieterin 410€ bar gezahlt. Eine Ummeldung erfolgte nicht aufgrund des kurzen Zeitraums (ca. 1 Monat). Es gibt auch keinen Beleg. Kann ich dies irgendwie steuerlich geltend machen? Für meinen 1. Wohnsitz zahle ich keine Miete, da ich dann bei meinen Eltern bin.
Für Projekt Zimmer/Unterkunft "gemietet"
24. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 24. November 2017 | 19:03
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 2x hilfreich)
Für Projekt Zimmer/Unterkunft "gemietet"
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. November 2017 | 19:07
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Grundsätzlich schon - der fehlende Beleg dürfte allerdings recht problematisch werden. Oder anders gesagt: Wenn die Vermieterin dieses Geld versteuert, könnte Sie Ihnen ja problemlos einen Beleg geben...
#2
Antwort vom 24. November 2017 | 19:08
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatGrundsätzlich schon - der fehlende Beleg dürfte allerdings recht problematisch werden. Oder anders gesagt: Wenn die Vermieterin dieses Geld versteuert, könnte Sie Ihnen ja problemlos einen Beleg geben... :
Das bezweifle ich....ist in der Branche Gang und Gäbe dass man "Kollegen" ein Zimmer "unter der Hand" bereit stellt.
Habe tatsächlich damals eine Quittung angeboten bekommen, aber abgelehnt, da ich diese nicht für nötig fand....
Was wäre das denn offiziell? Doppelte Haushaltsführung?
-- Editiert von steffs am 24.11.2017 19:10
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 24. November 2017 | 20:12
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Ja, richtig!
Evtl. erhalten Sie ja nachträglich trotzdem noch eine Quittung.
#4
Antwort vom 24. November 2017 | 21:21
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Was wäre das denn offiziell? Doppelte Haushaltsführung?
Nein, das sind Aufwendungen für die Unterkunft im Rahmen von Reisekosten.
Auch ich würde empfehlen, den Versuch zu machen noch nachträglich eine Quittung zu erhalten.
#5
Antwort vom 26. November 2017 | 12:13
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:Zitat:Was wäre das denn offiziell? Doppelte Haushaltsführung?
Nein, das sind Aufwendungen für die Unterkunft im Rahmen von Reisekosten.
Auch ich würde empfehlen, den Versuch zu machen noch nachträglich eine Quittung zu erhalten.
Vielen Dank. Habe entsprechende Zeile in meinem Steuerprogramm gefunden.
Mit der Vermieterin kam ich nicht so gut klar, hab sie drum gebeten, dass sie mir zumindest eine PDF Quittung digital unterschreibt....mal schauen ob das was wird...wären ca. 80€ weniger ESt für mich....
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.054
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten