Für Projekt Zimmer/Unterkunft "gemietet"

24. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
stoeffs
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)
Für Projekt Zimmer/Unterkunft "gemietet"

Guten Tag,

als Filmschaffender bin ich deutschlandweit unterwegs,
Für ein Projekt ca. 200km außerhalb musste ich mir selbst eine Unterkunft/Übernachtungsmöglichkeit suchen. Für das möblierte Zimmer habe ich der (Unter)Vermieterin 410€ bar gezahlt. Eine Ummeldung erfolgte nicht aufgrund des kurzen Zeitraums (ca. 1 Monat). Es gibt auch keinen Beleg. Kann ich dies irgendwie steuerlich geltend machen? Für meinen 1. Wohnsitz zahle ich keine Miete, da ich dann bei meinen Eltern bin.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Grundsätzlich schon - der fehlende Beleg dürfte allerdings recht problematisch werden. Oder anders gesagt: Wenn die Vermieterin dieses Geld versteuert, könnte Sie Ihnen ja problemlos einen Beleg geben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stoeffs
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Grundsätzlich schon - der fehlende Beleg dürfte allerdings recht problematisch werden. Oder anders gesagt: Wenn die Vermieterin dieses Geld versteuert, könnte Sie Ihnen ja problemlos einen Beleg geben...


Das bezweifle ich....ist in der Branche Gang und Gäbe dass man "Kollegen" ein Zimmer "unter der Hand" bereit stellt.

Habe tatsächlich damals eine Quittung angeboten bekommen, aber abgelehnt, da ich diese nicht für nötig fand....

Was wäre das denn offiziell? Doppelte Haushaltsführung?

-- Editiert von steffs am 24.11.2017 19:10

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Ja, richtig!
Evtl. erhalten Sie ja nachträglich trotzdem noch eine Quittung.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Was wäre das denn offiziell? Doppelte Haushaltsführung?


Nein, das sind Aufwendungen für die Unterkunft im Rahmen von Reisekosten.

Auch ich würde empfehlen, den Versuch zu machen noch nachträglich eine Quittung zu erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
stoeffs
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Was wäre das denn offiziell? Doppelte Haushaltsführung?


Nein, das sind Aufwendungen für die Unterkunft im Rahmen von Reisekosten.

Auch ich würde empfehlen, den Versuch zu machen noch nachträglich eine Quittung zu erhalten.


Vielen Dank. Habe entsprechende Zeile in meinem Steuerprogramm gefunden.

Mit der Vermieterin kam ich nicht so gut klar, hab sie drum gebeten, dass sie mir zumindest eine PDF Quittung digital unterschreibt....mal schauen ob das was wird...wären ca. 80€ weniger ESt für mich....

0x Hilfreiche Antwort


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