GEZ Gebühren steuerlich absetzen

28. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)
GEZ Gebühren steuerlich absetzen

Hallo Forum,

ich habe seitdem der ÖRR die Pauschale für Wohnraum eingeführt hat, geweigert meine Gebühren zu zaheln, da ich es nicht einsehe, für etwas zu bezahlen was ich nicht nutze. Nun stellen sich doch langsam vermehrt zweifel, da wie in den aktuellen Ereignissen aus Halle etc, mehr und mehr gepfändet wird.

Was kann ich tun, damit die GEZ mein Konto nicht pfänden kann (Bankdaten von mir haben sie nicht, auch nicht die Stadtverwaltung)
Wie verhalte ich mich, wenn wirklich ein Gerichtsvollzieher der STadt bei mir vor der Tür steht?

Bislang habe ich nur ein Festsetzungsbeschluss erhalten, im vorfeld aber keine Mahnung etc. Diesen Beshluss habe ich aber gekonnt ignoriert, da er nicht per einschreiben kam und auch nicht unterzeichnet war und keine Ansprechperson im Schreiben betitelt war.

Weiterhin, ist es möglich die GEZ Gebühren bei der Steuer ab zusetezn? Es ist eine ZWANGSABGABE und schmälert somit mein Nettoeinkommen. EIgentlich müsste ich es doch dann bei der Steuer absetzen können? Wenn ich mit denen eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen möchte und NUR Bar bezahlen möchte, wo muss ich mich an wen wenden?

-- Editiert von Moderator am 28.04.2016 18:10

-- Thema wurde verschoben am 28.04.2016 18:10

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116328 Beiträge, 39251x hilfreich)

Zitat:
Was kann ich tun, damit die GEZ mein Konto nicht pfänden kann

Da brauscht Du garnichts zu tun, denn die GEZ gibt es nicht mehr. Wer nicht mehr existiert kann auch nichts pfänden.



Zitat:
Was kann ich tun, damit die GEZ mein Konto nicht pfänden kann

Es auflösen.



Zitat:
Bankdaten von mir haben sie nicht, auch nicht die Stadtverwaltung

Nö, aber die Bank hat sie. Das reicht wenn da vom Vollstrecker die Anfrage kommt.



Zitat:
Wie verhalte ich mich, wenn wirklich ein Gerichtsvollzieher der STadt bei mir vor der Tür steht?

Was ist - unter der Prämisse, das er in der Regel beim 3. Mal die Tür aufbricht - denn Dein Ziel?



Zitat:
Weiterhin, ist es möglich die GEZ Gebühren bei der Steuer ab zusetezn?

Frag mal im Forum Steuerecht nach.
Ich glaube aber nicht.



Zitat:
Wenn ich mit denen eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen möchte und NUR Bar bezahlen möchte, wo muss ich mich an wen wenden?

An den Vollstrecker/Gerichtsvollzieher.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32421 Beiträge, 17082x hilfreich)

Es ist eine ZWANGSABGABE und schmälert somit mein Nettoeinkommen. EIgentlich müsste ich es doch dann bei der Steuer absetzen können? Eine komische Logik - die Tabaksteuer ist auch eine Zwangsabgabe, sofern man versteuerte Zigaretten raucht. Und die kann man genausowenig wie den RF-Beitrag von der Steuer absetzen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Atlan_Gonozal
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Es ist eine ZWANGSABGABE und schmälert somit mein Nettoeinkommen. EIgentlich müsste ich es doch dann bei der Steuer absetzen können? Eine komische Logik - die Tabaksteuer ist auch eine Zwangsabgabe, sofern man versteuerte Zigaretten raucht. Und die kann man genausowenig wie den RF-Beitrag von der Steuer absetzen...


Du weißt aber schon, dass der Vergleich hinkt, oder? Auf Zigaretten kann ich verzichten, aufs Fernsehen/Radio hören auch, aber nur an einer Stelle werde ich nicht trotzdem zu Steuern gezwungen :-)

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Auf welche Steuer denn?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32421 Beiträge, 17082x hilfreich)

Du weißt aber schon, dass der Vergleich hinkt, oder? Dann nehmen Sie halt die Umsatzsteuer als Beispiel - auf die können Sie nicht verzichten, denn bei allem, was Sie so kaufen, zahlen Sie Umsatzsteuer. Eine Zwangsabgabe also. Und ich wüßte nicht, daß die steuerlich absetzbar wäre...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1046x hilfreich)

Zitat:
Weiterhin, ist es möglich die GEZ Gebühren bei der Steuer ab zusetezn? Es ist eine ZWANGSABGABE und schmälert somit mein Nettoeinkommen. EIgentlich müsste ich es doch dann bei der Steuer absetzen können?

Diese Frage kann Ihnen vermutlich keiner hier beantworten.
Bei Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung tragen Sie diese Kosten einfach mit ein (Außergewöhnliche Belastung...)
Entweder werden diese Kosten berücksichtigt oder auch nicht. Wenn nicht, dann Stellen Sie diese Frage nochmals ins Unterforum Steurer ein.
bis dahin und viel Erfolg :grins:

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2001 Beiträge, 1157x hilfreich)

In welchem deutschen Steuergesetz steht denn, dass Zwangsabgaben steuerlich abzugsfähig sind? Richtig, in keinem.

2x Hilfreiche Antwort

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