Hallo,
mein Exmann hat seit Dezember 2007 Krankengeld und dann ab September 2008 Arbeitslosegeld bezogen.
Im April 2008 wurde er von seinem Arbeitgeber gekündigt und bekam eine Abfindung. Er hat also keinen direkten Arbeitslohn in 2008 bekommen.
Jetzt bekam er vom FA einen Steuerbescheid, gegen den er Widerspruch eingelegt. Daraufhin hat er selbst eine Ek-St.-Erklärung abgegeben aber nur die Lohnersatzleistungen angegeben.
Meine Frage ist nun:
Gilt die Abfindung als normaler Arbeitslohn und muss er nun für über 40.000 € Lohnsteuer nachzahlen?
Vielen Dank.
Jezzi
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Ganzes Jahr Lohnersatzleistungen und Abfindung
Ja, die Abfindung gilt als normaler Arbeitslohn und dafür muss Lohnsteuer bezahlt werden. Die Abfindung müsste aber normalerweise bereits vom AG versteuert worden sein, so dass ich im Moment nicht nachvollziehen kann, dass sich eine hohe Nachzahlung ergibt.
Je nach genauen Umständen kommt für die Abfindung auch eine Besteuerung nach der Fünftelregelung in Betracht.
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@hh
Wieso sollte der AG das bereits versteuert haben? Ich meine Lohnsteuer zahlt doch nur der AN, oder gelten für Abfindungen besondere Versteuerungsformen?
Danke.
@Eugenie
Sorry, das ich mich im Steuerfach nicht so genau auskenne, bin schließlich keine Steuerfachangestellte, bzw. Steuerberaterin. Sicher weiß jeder was gemeint ist.
Und mit Absicht, hat er bestimmt die Abfindung nicht einfach weggelassen, ihm war bis dato gar nicht klar, dass er überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss. Er ist eben auch kein Steuerrechtsprofi.
Aber trotzdem danke für das hilfsreiche Kommentar. Zeit muss man haben...
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@hh,
ok, ich habe es gerade verstanden, der AG hat für die Abfindung bereits LSt. abgeführt und darüber hätte es einen "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2008" geben müssen. Richtig?
Aber diesen Ausdruck hat er nicht bekommen und muss sich diesen dann wohl noch besorgen.
Kann er dann die Steuererklärung noch korrigieren?
LG Jezzi
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quote:
ok, ich habe es gerade verstanden, der AG hat für die Abfindung bereits LSt. abgeführt und darüber hätte es einen "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2008" geben müssen. Richtig?
Richtig
quote:
Aber diesen Ausdruck hat er nicht bekommen und muss sich diesen dann wohl noch besorgen.
Auch richtig. Im Prinzip müssten die Informationen aber auch aus dem bereits erteilten Steuerbescheid hervorgehen.
quote:
Kann er dann die Steuererklärung noch korrigieren?
Ja, das kann er noch.
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