GbR -Gewinn im Gründungsjahr

27. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Uwe_17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
GbR -Gewinn im Gründungsjahr

Hallo, ich habe eine Frage: Wir haben uns im Oktober diesen Jahres eine GbR gegründet. Wir mussten auf dem Steuerantrag angeben mit wieviel Umsatz wir in diesem Jahr Rechnen. Wir haben 5000€ angegeben und das wir im nächsten Jahr mit 22000€ rechnen. Was ist, wenn der Umsatz in diesem Jahr höher ausfällt, ca 10000€? Müssen wir dann im nächsten Jahr Vorsteuer bezahlen?

Danke

Gruß
Uwe




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5378 Beiträge, 1282x hilfreich)

Ja, sie werden dann nächstes Jahr umsatzsteuerpflichtig, wenn das Unternehmen im Oktober begann.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Uwe_17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich frage das, weil ein Bekannter meinte, dass immer das ganze Jahr zählen würde….

Gruß

Uwe

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5378 Beiträge, 1282x hilfreich)

In § 19 Abs. 3 Satz 3 UStG steht, dass auf das Gesamtjahr hochzurechnen ist. Übersteigt Der Umsatz 5.500 Euro, gilt nächstes Jahr nicht mehr die Kleinunternehmerregelung.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
Uwe_17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hey, super Vielen Dank für die schnellen Antworten, gibt’s denn keine Möglichkeit, um die Vorsteuer im nächsten Jahr drumrum zu kommen? Wir müssten ja sonst den großen Auftrag der noch kommt absagen. Der muss nämlich noch in diesem Jahr erledigt werden.
Wir gehen nicht davon aus, die 22000€ im kommenden Jahr zu überschreiten…

Gruß
Uwe

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#5
 Von 
Uwe_17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hey, super Vielen Dank für die schnellen Antworten, gibt’s denn keine Möglichkeit, um die Vorsteuer im nächsten Jahr drumrum zu kommen? Wir müssten ja sonst den großen Auftrag der noch kommt absagen. Der muss nämlich noch in diesem Jahr erledigt werden.
Wir gehen nicht davon aus, die 22000€ im kommenden Jahr zu überschreiten…

Gruß
Uwe

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#6
 Von 
Uwe_17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hey, super Vielen Dank für die schnellen Antworten, gibt’s denn keine Möglichkeit, um die Vorsteuer im nächsten Jahr drumrum zu kommen? Wir müssten ja sonst den großen Auftrag der noch kommt absagen. Der muss nämlich noch in diesem Jahr erledigt werden.
Wir gehen nicht davon aus, die 22000€ im kommenden Jahr zu überschreiten…

Gruß
Uwe

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#7
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5378 Beiträge, 1282x hilfreich)

Dann sind Sie im übernächsten Jahr wieder Kleinunternehmer.

Nein, es gibt keine andere Möglichkeit. So ist es auch anderen Unternehmen gegenüber gerecht.
Ob Sie einen Auftrag absagen, weil Sie max. 3.000 Euro Umsatzsteuer zahlen müssen (aber auch einen Vorsteuerabzug hätten), müssen natürlich Sie entscheiden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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