GbR Jahresabschluss (was gehört dazu)?

6. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.01.2021 15:02:11
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
GbR Jahresabschluss (was gehört dazu)?

Ich plane eine GbR (Gewerbe) zu gründen. Mich interessiert daher, welche Aufgaben die Gesellschafter einer GbR nach abgeschlossenen Wirtschaftsjahr zu erledigen haben.


1. Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich bei Neugründung z.B. mit Lexoffice, ist das Thema damit erledigt?)

2. EÜR (mittels Elster?)

3. Gewerbesteuererklärung (gemäß § 25 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung, nur, wenn Gewerbeertrag über 24.500€?, mittels Elster?)

4. Gesonderte und einheitliche Feststellung (Hauptvordruck ESt 1 B, Anlage FB für die Feststellungsbeteiligten, weitere Formulare?)

5. Einkommenssteuererklärung der Gesellschafter

Freue mich über Hinweise und Ratschläge.





-- Editiert von Fraglich123 am 06.01.2021 16:00

-- Editiert von Fraglich123 am 06.01.2021 16:07

-- Editiert von Fraglich123 am 06.01.2021 16:14

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Besuchen Sie einen Gründerkurs bei der IHK oder schauen Sie sich bei Google um......

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12323.01.2021 15:02:11
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Besuchen Sie einen Gründerkurs bei der IHK oder schauen Sie sich bei Google um......


Danke für den Ratschlag. Ich hatte eigentlich darauf gehofft, dass jemand meine Auflistung kurz und schmerzlos kommentiert. Ein einfaches "ja, dass geht in die richtige Richtung, vergiss nicht Formblatt 12345 hätte mich gefreut.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 61x hilfreich)

Ich weiß nicht, inwieweit die Frage wörtlich zu nehmen ist. Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind nicht 'nach abgeschlossenem Wirtschaftsjahr' zu erledigen, sondern - wie Sie selbst schreiben - laufend monatlich, ggf. USt- Sondervorauszahlung, dann noch die Umsatzsteuererklärung.

Ebenfalls nicht erst nach abgeschlossenem Wirtschaftsjahr: GbR-Vertrag erstellen, Gewerbeanmeldung durchführen, Steuerberater suchen, Elster-Zertifikat beschaffen, Geschäftskonto eröffnen, ggf. dem FA Sepa-Lastschriftmandat erteilen, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch übermitteln, laufende Buchführung einrichten und erstellen, ,ggf. Kassenbuch, Verfahrensdokumentation anlegen, Info über Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung und GoB beachten.
Falls Arbeitnehmer eingestellt werden BEtriebsnummer beschaffen, BG-Nummer beschaffen, Arbeitskräfte anmelden, Sozialversicherungs- und Lohnsteueranmeldungen erstellen.

Aufzählung ist eher nicht vollständig.

-- Editiert von amz529033-63 am 07.01.2021 15:00

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.01.2021 15:02:11
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
Ich weiß nicht, inwieweit die Frage wörtlich zu nehmen ist. Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind nicht 'nach abgeschlossenem Wirtschaftsjahr' zu erledigen, sondern - wie Sie selbst schreiben - laufend monatlich, ggf. USt- Sondervorauszahlung, dann noch die Umsatzsteuererklärung.

Ebenfalls nicht erst nach abgeschlossenem Wirtschaftsjahr: GbR-Vertrag erstellen, Gewerbeanmeldung durchführen, Steuerberater suchen, Elster-Zertifikat beschaffen, Geschäftskonto eröffnen, ggf. dem FA Sepa-Lastschriftmandat erteilen, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch übermitteln, laufende Buchführung einrichten und erstellen, ,ggf. Kassenbuch, Verfahrensdokumentation anlegen, Info über Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung und GoB beachten.
Falls Arbeitnehmer eingestellt werden BEtriebsnummer beschaffen, BG-Nummer beschaffen, Arbeitskräfte anmelden, Sozialversicherungs- und Lohnsteueranmeldungen erstellen.

Aufzählung ist eher nicht vollständig.

-- Editiert von amz529033-63 am 07.01.2021 15:00



Danke für die vielen Hinweise welche mir Infos für das weitere Einarbeiten liefern.

Ich habe mich bezgl. der Umsatzsteuer missverständlich ausgedrückt. Dass diese laufend erbracht werden muss weiß ich. Ich wollte nur wissen, ob danach im noch eine für das Jahr erstellt werden muss. Das wurde beantwortet. Danke.

Über die Schritte der Gründung und der GoBd konformen Buchhaltung bin ich einigermaßen im Bilde.

Also muss ich über Elster Online:

Umsatzsteuerjahreserklärung, Gewerbesteuererklärung, EÜR, gesonderte und einheitliche Feststellung ... machen.

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