Hallo!
Ich habe eine Frage zum Kauf und damit zur BErücksichtigung bei der Steuer.
Ich habe mir einen Wagen gebraucht gekauft,den ich gerne mit der ausgwiesenen Mehrwertsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen möchte.(Kaufpreis ~30.000 Euro ) Das scheint mit meinem Gewerbe ja kein Problem zu sein,da ich Vorsteurabzugsberechtigt bin.
Nun zur eigentlichen Frage.
Muß ich bei der anstehenden Steuererklärung da auch einen gwissen %-Satz versteuern oder gilt das als normal Ausgaben wie z.B. Benzinausgaben?
Vielen Dank für kurze Aufklärung
MfG
Racker
Gebrauchtwagen -was zu berücksichtigen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Du kannst erstmal alle Ausgaben für das Kfz abziehen.
Letztendlich wird aber deinem Einkommen am Jahesende die Kosten für den Privatanteil zugerechnet. Über die Eigenverbrauchsbesteuerung mußt du dann auch den Privatanteil der bereits abgezogenen Umsatzsteuer zurückzahlen.
Hallo!
Vielen Dank für die Antwort.
Was heisst das jetzt genau im einzelnen?
Ich denke die 1%-Regelung tritt in Kraft.
Muß ich da jeden Monat den 1%-Satz in der USt-Voranmeldung eintragen oder wird das mal 12 gerechnet und dann meinem Einkommen zugerechnet? und was heisst genau dieser Satz? :... mußt du dann auch den Privatanteil der bereits abgezogenen Umsatzsteuer zurückzahlen.
Vielen Dank nochmals.
MfG
Racker
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