Guten Tag,
für die Jahre 2017/18 hat meine Steuererklärung ein Steuerberater gemacht. Dieser war aber ziemlich teuer, deswegen habe ich für das Jahr 2019 die Steuererklärung selbst abgegeben (mit einem Software). Des Weiteren, obwohl ich alle Unterlagen rechtzeitig angereicht und für die Arbeit des Beraters bereits im Sommer bezahlt habe, hat er die Erklärung erst im Dezember an das Finanzamt gesendet (wohl ein technischer Fehler), nachdem ich nachgehakt habe, wieso ich bisher keinen Bescheid erhielt. Jetzt (10/2020) habe ich einen Brief vom o.g. Berater bekommen, wo folgendes steht:
Zitat:... die Beendigung des Beratungsverhältnisses nehmen wir zum Anlass, die noch ausstehenden Gebühren für das Kalenderjahr 2019 abzurechnen.... Bescheinigung, Prüfung v. Bescheiden (2017/18), Auslagenersatz...
insgesamt sind das ca. 130 €. Mit der Prüfung v. Bescheiden habe ich den Berater an sich nicht beauftragt. Jetzt meine Frage:
Ich finde es unverschämt, dass der Steuerberater versucht, noch so viel Geld wie möglich von mir zu bekommen, obwohl er letztes Jahr mit der Steuererklärung im Verzug war. Gibt es also rechtlich die Möglichkeit, diese Nachzahlung abzulehnen, bzw. ihn dafür strafbar machen, dass er sich für die Arbeit bezahlen ließ, die er nicht geleistet hat (zum Zeitpunkt der Bezahlung)?
Vielen Dank im Voraus und bitte entschuldigt mein Deutsch, bin kein Muttersprachler.
-- Editiert von user1991 am 14.10.2020 09:44