Hallo,
ist es für einen Inhaftierten möglich, vom Finanzamt eine Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2008 von 4 Jahren zu bekommen (also bis zur Freilassung) ?
Für hilfreiche Antworten danke im voraus
Gefängnis und Steuererklärung 2008
25. Januar 2010
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Frage vom 25. Januar 2010 | 08:52
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 16x hilfreich)
Gefängnis und Steuererklärung 2008
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 25. Januar 2010 | 16:45
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 16x hilfreich)
Nein, das geht leider nicht, da gibts keinen PC.
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#3
Antwort vom 26. Januar 2010 | 01:08
Von
Status: Unbeschreiblich (130038 Beiträge, 41469x hilfreich)
Steuererklärungen kann man auch auf Papier machen oder alles einem Steuerberater übergeben ...
EinenAntrag stellen kann man, ich fürchte aber das diesem aus obengenannten Gründen nicht stattgegeben wird ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
#4
Antwort vom 26. Januar 2010 | 10:06
Von
Status: Unbeschreiblich (50190 Beiträge, 17575x hilfreich)
Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, der hat für die freiwillige Abgabe ohnehin 4 Jahre Zeit.
Wer jedoch zur Abgabe verpflichtet ist, dem wird eine derart lange Frist wohl kaum gewährt werden.
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