Gehalt nicht direkt auszahlen

23. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
frexit
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehalt nicht direkt auszahlen

Hallo allerseits,

und zwar arbeite ich als Programmierer bei einem internationalen IT-Konzern und bin relativ schnell dazu gekommen 150.000 € im Jahr zu verdienen. Soweit so gut, nur zahle ich aktuell auch 50.000€ jährlich an Steuern. Da ich eigentlich sowieso kaum materiellen Besitz anhäufen will (mein teuerster Besitz ist mein Laptop für 2k und ich fahre immer noch meinen alten Polo) und lieber frei und unabhängig sein will, um an eigenen Projekten zu arbeiten, habe ich folgende Idee: Ich würde gerne meinen Arbeitgeber 12.000€ im Jahr an mich auszahlen lassen und den Rest meines Gehalts in einen Fond oder was ähnliches stecken lassen. Ähnlich wie bei einer betrieblichen Altersvorsorge. Dann würde ich gerne 5 Jahre arbeiten wollen (60.000€ statt 750.000€ Gehalt in diesen 5 Jahren) und mir die restlichen 690.000€ über 57,5 Jahre mit 12.000€ monatlich auszahlen lassen. Ich würde so 250.000€ Steuern sparen und könnte in 5 Jahren in Rente gehen, in Südostasien leben und einige Projekte in Angriff nehmen.

Ist das möglich, weil beim Steuerrecht ja das "Zuflussprinzip" oder so ähnlich gilt. Oder gibt es da leider wieder irgendwelche Klauseln, die diese Idee unmöglich machen?

Danke vorab für eure Hilfe. :)

-- Editiert von Moderator topic am 24.06.2022 14:03

-- Thema wurde verschoben am 24.06.2022 14:03




25 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130047 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von frexit):
Dann würde ich gerne 5 Jahre arbeiten wollen (60.000€ statt 750.000€ Gehalt in diesen 5 Jahren) und mir die restlichen 690.000€ über 57,5 Jahre mit 12.000€ monatlich auszahlen lassen.

Wenn man mal davon absieht das die 690.000 schon nach 57,5 Monaten alle sind, der Arbeitgeber hat einen solchen Fond?



Zitat (von frexit):
Ich würde so 250.000€ Steuern sparen

Das man Renten durchaus versteuern muss hat man aber schon mitbekommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
frexit
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wenn man mal davon absieht das die 690.000 schon nach 57,5 Monaten alle sind, der Arbeitgeber hat einen solchen Fond?


Ich habe mich offensichtlich verschrieben und meinte 12.000€ jährlich.

Zitat:
Das man Renten durchaus versteuern muss hat man aber schon mitbekommen?


Keine Ahnung, deshalb Frage ich hier nach. Die jährliche Rente läge ja bei 12.000€, also unter dem (künftigen) Freibetrag.

Mir gehts nur darum in Erfahrung zu bringen, ob sowas theoretisch rechtlich möglich ist bzw. ob es dazu ein einfaches Ja oder Nein gibt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130047 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von frexit):
Mir gehts nur darum in Erfahrung zu bringen, ob sowas theoretisch rechtlich möglich ist

Ja.



Zitat (von frexit):
ob es dazu ein einfaches Ja oder Nein gibt.

Das wäre in Steuer(spar)recht wohl ein Novum ...


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#4
 Von 
frexit
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja.


Ok, das freut mich schonmal zu hören, dass es nicht direkt abgeschmettert wird. Ich war mir sicher, dass es da im deutschen Steuerrecht wieder irgendwelche Klauseln gibt, die so etwas im Keim ersticken. Danke dir für deine Hilfe!

Ich denke die Knackpunkte sind dann, ob mein Arbeitgeber das 1. überhaupt mitmacht, denn zu bewilligen, dass man nach 5 Jahren eine gute Arbeitskraft verliert, ist nicht gerade ein erstrebenswertes Unterfangen aus AG-Sicht und 2. ob es möglich ist, das Ganze wie eine betriebliche Altersvorsorge zu organisieren, also mit denselben Sicherheiten etc.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130047 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von frexit):
denn zu bewilligen, dass man nach 5 Jahren eine gute Arbeitskraft verliert, ist nicht gerade ein erstrebenswertes Unterfangen aus AG-Sicht

Ich sehe keinen Grund ihm auf die Nase zu binden was man plant in 5 Jahren zu machen.


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#6
 Von 
frexit
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich sehe keinen Grund ihm auf die Nase zu binden was man plant in 5 Jahren zu machen.


Das stimmt wiederum. Aber das würde ich nicht machen, auch wenn mein AG das mehr als locker wegstecken könnte. Ich würde da aus Prinzip mit offenen Karten spielen.

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#7
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von frexit):
Mir gehts nur darum in Erfahrung zu bringen, ob sowas theoretisch rechtlich möglich ist

Ja.


Mit welchem Modell sollte das möglich sein?

Mir ist kein Modell- baV oder sonstiges anderes - bekannt (was nicht bedeutet, dass es das nicht gibt, daher bitte ich um Korrektur, wenn ich falsch liegen sollte), bei dem man vor Steuerabzug einzahlen kann und dann in jungen Jahren schon die Auszahlung bekommt. Meist gibt es da ein Mindestalter (ich sag Mal als Beispiel 60 Jahre oder darüber). Dann wird man aber kaum in den Genuss kommen, weitere 57 Jahre Die Rente zu erhalten - Ergo Geld verbrannt.

Zudem muss man, wenn man gesetzlich versichert ist, den vollen Beitrag an kranken- und Pflegeversicherung von der betriebsrente abführen (also Arbeitnehmer UND arbeitgeberanteil).
Wie das ist wenn man privat versichert ist weiß ich nicht. Aber auch die wird man sicherlich weiterhin bedienen müssen. Dann wären von den 12000 € am Ende nicht mehr so viel übrig pro Jahr. Das wurde mit einkalkuliert vom TE?

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#8
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Ich vermute mal, das harry meint das AG und AN einen Vertrag dieser "Zahlungsweise" abschließen könne.
Man kann auch vereinbaren, dass das Entgelt in Gummibärchen ausgezahlt wird.

Steuerlich wird sich da aber überhaupt nichts tun.

Das zahlt zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
https://de.wikipedia.org/wiki/Eink%C3%BCnfte_aus_nichtselbst%C3%A4ndiger_Arbeit_(Deutschland)

"Zitat" Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören:

Gehälter und Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst. Hierzu zählen auch Zuwendungen an Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen, die bestimmte Grenzen übersteigen;
Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen (z. B. Pensionen, Betriebsrenten, aber nicht: gesetzliche Renten);
Einzahlungen des Arbeitgebers in Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen (betriebliche Altersversorgung).
Es ist gleichgültig, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht. "Zitat Ende"

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42607 Beiträge, 14765x hilfreich)

Ohadle, prima dargestellt. Es ist völlig einerlei, wie der AN bezahlt wird. Ob in Vergünstigungen, in gebündeltem Baren, durch Zahlungen auf ein Sparkonto oder sonst wie. Fakt ist, dass aus einem Arbeitsverhältnis heraus nicht nur Ansprüche entstehen, sondern diese auch durch Leistungen des Arbeitgebers befriedigt werden. Und damit haben wir die steuer- und sozialrechtlichen Folgeverpflichtungen, so wie sie in den Gesetzen vorgesehen sind.

wirdwerden

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130047 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Mit welchem Modell sollte das möglich sein?

Das wird man dann anhand der konkreten Situation erarbeiten müssen, ein fertiges Modell wird es da nicht geben.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
frexit
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Zudem muss man, wenn man gesetzlich versichert ist, den vollen Beitrag an kranken- und Pflegeversicherung von der betriebsrente abführen (also Arbeitnehmer UND arbeitgeberanteil).


Ja, also ich müsste mich in dem Fall freiwillig gesetzlich versichern lassen. Das würde ca. 200€ monatlich kosten. Ich will ja auch nicht nur auf der faulen Haut liegen. Ich bin Programmierer aus Leidenschaft. Ich würde halt nur gerne mein eigenes kleines bedingungsloses Grundeinkommen haben wollen (ca. 800€ monatlich), um das wo, wann, was, wie den Rest meines Lebens in die eigenen Hände nehmen zu können. Würde dann auch nicht mehr Deutschland wohnen.

Ich will nicht, dass nach 10 Jahren der Fiskus an meine Tür klopft und sagt: Sie schulden uns 250.000€. Wollen sie Ihre Gefängniszelle in Nord- oder Süddeutschland beziehen? Nicht, dass dann bei diesen Summen doch plötzlich das Jahr relevant wird, an dem der Geldbetrag erwirtschaftet wurde. Das wäre nämlich der Supergau.

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#12
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 289x hilfreich)

Frexit,

Ich bin der Meinung, dass es so wie du dir das vorstellst, nicht geht (egal, was Harry von Sell meint. Ein Beispiel gibt er ja selber nicht)
Sonst würde das ja jeder Vielverdiener machen: in kurzer Zeit viel Geld verdienen, die Auszahlung dafür aber über einen langen Zeitraum erstrecken, um insgesamt steuerfrei zu bleiben.

Wenn du soviel verdienst, dann spar das (versteuerte) Geld doch in den nächsten 5 Jahren und leb dann für 57 Jahre davon. Privatier muss man sich halt leisten können. Und warum solltest du steuerfrei durchs Leben kommen und jeder Geringverdiener (oberhalb des Freibetrags natürlich) der nicht jährlich über 100K sparen kann, muss lebenslang Steuern zahlen?

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40417 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von frexit):
Ja, also ich müsste mich in dem Fall freiwillig gesetzlich versichern lassen.
Freiwillig schon, aber mit dem Mindestbeitrag von ca 200,- mtl. wirds nicht gehen.
Du möchtest vermutlich Privatier statt Rentner werden.

Darf man fragen, wie alt du bist?
Darf man fragen, seit wann du deinen AG mit deiner Programmier-Leidenschaft beglückst?
Zitat (von frexit):
Ich würde da aus Prinzip mit offenen Karten spielen.
In einem internationalen IT-Unternehmen? WEM würdest du dort deine Offerte hinlegen?

Ich sehe nicht viel arbeitsrechtliches in deinem Szenarium.
Hast du schon mal mit deinem Steuerberater darüber gesprochen? Oder möchtest du einem solchen auch möglichst nichts bezahlen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130047 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Und warum solltest du steuerfrei durchs Leben kommen und jeder Geringverdiener (oberhalb des Freibetrags natürlich) der nicht jährlich über 100K sparen kann, muss lebenslang Steuern zahlen?

Ganz einfach: weil man es sich leisten kann / die dafür notwendigen Berater und Maßnahmen bezahlen kann.

Merkwürdigerweise bekommen das doch viele der "Vielverdiener" hin - die allermeisten sogar legal.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
frexit
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Ich bin der Meinung, dass es so wie du dir das vorstellst, nicht geht (egal, was Harry von Sell meint. Ein Beispiel gibt er ja selber nicht)
Sonst würde das ja jeder Vielverdiener machen: in kurzer Zeit viel Geld verdienen, die Auszahlung dafür aber über einen langen Zeitraum erstrecken, um insgesamt steuerfrei zu bleiben.


Ne das würde nicht jeder Vielverdiener machen, weil Vielverdiener normalerweise einen gewissen materiellen Lebensstandard pflegen wollen. Ich habe dagegen außer meinem Laptop nichts Materielles, wo ich Wert auf Qualität lege und der Preis keine Rolle spielt. Dementsprechend wäre dieses Modell nur für die wenigsten Vielverdiener sinnvoll, weil ich faktisch dann am Existenzminimum leben würde. Wobei im Ausland dann wiederum "ok" leben würde auf materieller Ebene.

Zitat (von Anami):
Freiwillig schon, aber mit dem Mindestbeitrag von ca 200,- mtl. wirds nicht gehen.
Du möchtest vermutlich Privatier statt Rentner werden.


Der Mindestbetrag bemisst sich doch am Jahreseinkommen oder nicht? Und das läge bei 12.000€. Dementsprechend würde es mich ca. 0,2*12000€=2400€ jährlich kosten. Oder gibts es auch da wieder Klauseln? Falls ja, dann her damit deswegen bin ich hier. :)

Zitat (von Anami):
Darf man fragen, wie alt du bist?
Darf man fragen, seit wann du deinen AG mit deiner Programmier-Leidenschaft beglückst?


30 und seit 6 Jahren. In unserer Branche ist es üblich, dass man sehr schnell ca. 150k verdient und man dann auf ein Cap stößt. 150k verdient fast jeder sehr früh, aber mehr verdienen die wenigsten.

Zitat (von Anami):
Hast du schon mal mit deinem Steuerberater darüber gesprochen? Oder möchtest du einem solchen auch möglichst nichts bezahlen?


Ne, will mich nur grob informieren, hätte ja sein können, dass die Anwort sehr einfach ist und es da eine offensichtliche Rechtsklausel gibt, die das verhindert und dann wäre es vom Tisch. Weil es das scheinbar nicht ist, werde ich tatsächlich jetzt meinen Steuerberater konsultieren.

Danke für eurer Feedback. :)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130047 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von frexit):
weil Vielverdiener normalerweise einen gewissen materiellen Lebensstandard pflegen wollen.

Nun, das widerspricht sich ja keineswegs wenn ich mir die Residenzen diverser "Steuerflüchtlinge" mal so ansehe ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
frexit
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach, noch ein abschließender Gedanke:

Wenn es eine betriebliche Altersvorsorge gibt, dann sollte es auch möglich sein eine "betriebliche Arbeitslosenvorsorge" aufzubauen. Letzlich wäre meine Idee eigentlich nur das. Bei mir läuft das Ganze nur ins Extrem (vom Topverdiener zum Leben am Existenzminimum). Aber generell könnte sowas auch für mehrere Leute attraktiv sein, wenn man es weniger extrem aufzieht. Z.b. in Rente mit 50 und dafür mit mehr Geld etc.

So oder so, danke für eure bisherige Hilfe. Und jetzt ab zum Steuerberater. :)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40417 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von frexit):
Der Mindestbetrag bemisst sich doch am Jahreseinkommen oder nicht?
Ne, nicht.
Klauseln heißen in dem Falle Gesetze nach dem SGB V. Gesetzliche Krankenversicherung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von frexit):
Und das läge bei 12.000€.


Nö. Dein (gewünschter) Auszahlungsbetrag liegt bei 12.000/Jahr.
Dein (steuerpflichtiges) Einkommen liegt weiterhin bei 150.000.

Nur weil du einen Teil deines Gehaltes "verschieben" möchtest, bleibt es dennoch dein Gehalt

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130047 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von frexit):
dann sollte es auch möglich sein eine "betriebliche Arbeitslosenvorsorge" aufzubauen.

In DE hat der Gesetzgeber sich dazu nicht durchringen können - das wird man also weiterhin privat betreiben müssen wenn einem die staatliche Absicherung nicht ausreichend erscheint.



Zitat (von frexit):
Und jetzt ab zum Steuerberater.

Aber zum richtigen.
Ein 0815-Steuerberater dürfte da nicht ausreichend sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von frexit):
So oder so, danke für eure bisherige Hilfe. Und jetzt ab zum Steuerberater.


Dann halte uns auf dem laufenden. Steuersparmodelle dürften jeden (egal, ob gut- oder nicht-so-gut-Verdiener) interessieren.

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#22
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 111x hilfreich)

Mir ist völlig unklar, was das soll? Es wurde ja bereits geschrieben, dass der TE soviel sparen kann wie er will, aber dass es ja dennoch vorher ganz normaler steuerpflichtiger Arbeitslohn ist..

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#23
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 111x hilfreich)

Zitat (von frexit):
Ne das würde nicht jeder Vielverdiener machen, weil Vielverdiener normalerweise einen gewissen materiellen Lebensstandard pflegen wollen. Ich habe dagegen außer meinem Laptop nichts Materielles, wo ich Wert auf Qualität lege und der Preis keine Rolle spielt. Dementsprechend wäre dieses Modell nur für die wenigsten Vielverdiener sinnvoll, weil ich faktisch dann am Existenzminimum leben würde. Wobei im Ausland dann wiederum "ok" leben würde auf materieller Ebene.
... zum Thema des Lebensstandards: vielleicht recherchieren sie nochmal zum Thema Werbungskosten und der nichtabziehbarkeit von privaten Lebensaufwendungen

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130047 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Mir ist völlig unklar, was das soll?

Die Steuerpflicht zu minimieren bzw. zu beseitigen - für einen größtmöglichen Zeitraum.


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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2717 Beiträge, 755x hilfreich)

Ich kann dich übrigens beruhigen: du wirst dafür nicht in den Knast gehen! Nur wird der ArbG wohl etwas anders denken, wenn der Haftungsbescheid der LSt-Prüfung auf dem Tisch liegt!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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