Geld verschieben

30. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)
Geld verschieben

Schönen guten Tag,

mal eine kleine fachliche Frage.
Person a hat eine größere Geldmenge, sagen wir 15 000€.

nun ist As Steuerfreibetrag bereits ausgeschöpft. B ist Stundent und hat
in dieser Sache noch einiges Luft.
Wenn A nun B das Geld überweist, damit dieser es auf seinen Namen anlegt
(geld soll zurückgezahlt werden, Zinsen anteilig geteilt).

Was könnte nun B passieren? Kommt das Finanzamz zu B nach dem Motto,
wo haben sie das Geld her, arbeiten sie schwarz? Oder gibts da eine
Grenze, bei welchen Beträgen sowas passieren kann?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat:
Kommt das Finanzamz zu B nach dem Motto, wo haben sie das Geld her, arbeiten sie schwarz?

Das kann durchaus passieren. B 'freut' sich dann auf ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe hierzu.


Aber bitte auch die netten Herren vom Bundeskriminalamt (BKA) nicht vergessen, die könnten da noch ein paar Fragen zum Thema Geldwäsche und eventuell Terrorismusverdacht stellen.


Ob einer oder beide Fälle eintreten kann man nicht sagen, jedoch besteht immer die latente Gefahr.


Bei der Einschätzung sollte man auch folgendes berücksichtigen:

Ab einem Betrag von 15.000 EUR besteht die Pflicht den Einzahlenden zu identifizieren und die Transaktion aufzuzeichnen.

Unabhängig von der Höhe und der Art der Transaktion (bar oder unbar) ist jede Versicherungsgesellschaft und jedes Kreditinstitut nach § 11 Abs. 1 GwG (Geldwäschegesetz) verpflichtet, eine Verdachtsanzeige bei Verdacht auf Geldwäsche gegen ihren eigenen Kunden zu erstatten.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 01.12.2009 21:58

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