Hallo am Sonntag!
Ich habe mal eine Frage in die Runde:
Planung ist, einen Firmenwagen anzuschaffen, Listenneupreis 47600€
Da meine Büros in Mannheim und Karlsruhe sind und ich in Bremen wohne, fallen keine Kilometer als Arbeitsweg an, bestenfalls fahre ich nach Berlin/Frankfurt oder Hamburg zum Kunden, die restliche Nutzung wäre privat. Schwer zu sagen, wieviel das im Durchschnitt ist, da ich absolut flexible Einsatzorte habe. Im Schnitt bin ich etwa 50-60% der Arbeitszeit im Homeoffice und 98% der Fahrten zum Kunden haben mehr als 600Km, somit fliege ich oder werde zum Bahnkunden. Daran wird sich nicht viel ändern. In den Fällen fallen fahrten zum Airport an, dass ist es aber auch schon. Für Urlaubsfahrten würde ich den Firmenwagen nutzen.
Somit ergibt sich für mich, nach der 1% Regelung ein geldwerter Vorteil von 476€, die mit einer Steuerbelastung von ziemlich genau 200€ zu Buche schlagen.
Nu die Frage: Kann das Finanzamt bei der o.g. Situation am geldwerten Vorteil "drehen" oder mich zwingen, ein Fahrtenbuch zu führen? Ein Arbeitszimmer werde ich auch geltend machen, somit tippe ich mal auf die schlechte Laune der Finanzbeamten. Um einen Nachweis für das Arbeitszimmer zu haben, hat mir mein Arbeitgeber bestätigt, dass mir an unseren Standorten kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dieses Jahr war ich gerade 2x für Meetings in Mannheim, ansonsten immer im Homeoffice oder direkt beim Kunden.
Danke schonmal für die Antworten!!
Cheers, Squeeze
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Geldwerter Vorteil Firmenwagen - flexible Einsatzorte - Fahrtenbuch?
13. November 2011
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Frage vom 13. November 2011 | 14:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldwerter Vorteil Firmenwagen - flexible Einsatzorte - Fahrtenbuch?
#1
Antwort vom 13. November 2011 | 21:46
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1347x hilfreich)
Es geht hier um ein Angestelltenverhältnis, d.h. der Arbeitgeber schafft den Firmenwagen an und stellt ihm dem Mitarbeiter zur Verfügung?
#2
Antwort vom 13. November 2011 | 22:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, es ist ein Leasingfahrzeug. Leasing Laufzeit 3 Jahre bei 30Tkm/Jahr, montl. Leasingrate 549€. Ich bin Steuerklasse1, single.
Ich habe verschiedene Informationen, zum einen, dass die 1% alle Fahrten abdecken, zum anderen, dass nach dem neuen Steuerrecht der Arbeitnehmer der Finanzbehörde gegenüber einen Nachweis über die geschäftliche Nutzung liefern muss, ansonsten hat das Finanzamt einen unkalkulierbaren Ermessensspielraum. Bin leider etwas überfordert damit und den unterschiedlichen Informationen.
Cheers, Jens
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