Hallo,
könnte mir möglicherweise jemand kurz helfen? Es geht um folgendes:
Wertpapiere wurden 2007 gekauft und 2011 mit Verlust verkauft.
Kann der Verlust in der Steuererklärung 2011 irgendwie noch geltend gemacht werden?
Die Bank hat diesen Verlust nicht in der Steuerbescheinigung 2011 bescheinigt.
Bitte beachten, dass die Anschaffung in 2007 erfolgte, also keine Anlage KAP.
Zudem: die Spekulationsfrist von einem Jahr ist auch nicht mehr gegeben, oder wie ist es: können aus Wertpapiere Einkünfte erzielt werden sodass sich die Frist auf 10 Jahre verlängert?
Danke im Voraus!
Geltendmachung des Verlustes aus Wertpapierverkauf
7. Juni 2012
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Frage vom 7. Juni 2012 | 08:24
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 3x hilfreich)
Geltendmachung des Verlustes aus Wertpapierverkauf
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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