Steuerliche Geltendmachung von Zinsen von Mieter-Kautionskonten
Das Finanzamt fordert von mir, dass ich Zinseinkünfte aus Mieter-Kautionskonten als positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung melde. Mein Argument, dass es sich hierbei nicht um meine persönlichen Zinseinkünfte handelt sondern um solche, die ich „treuhänderisch" verwalte und beim Auszug des Mieters auch zusammen mit der hinterlegten Kaution wieder an den Mieter zurück zahlen müsse, wird nicht anerkannt.
Muss ich tatsächlich Zinseinkünfte versteuern, obwohl ich diese Zinsen für meinen Mieter lediglich verwalte?
Wie sollte ich zukünftig mit Zinseinkünften aus Mieter-Kautionskonten steuerrechtlich verfahren, wenn mein persönlicher Spitzensteuersatz deutlich über der 25%igen Zinsabschlagsteuer liegt? Gerne würde ich mir auch die 25% Abschlagsteuer für die Kautionszinsen vom Finanzamt zurück holen – leider habe ich meinen Freibetrag für Zinseinkünfte bereits ausgeschöpft und zahle für die Einnahme der Kautionszinsen ca. 50% Spitzensteuersatz, obwohl ich keinen Nutzen aus den Zinseinkünften ziehe. Also doppelte Bestrafung.
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Geltendmachung von Zinsen aus Kautionskonten
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hallo,
ich vermute, dass das Konto auf deinen Namen läuft (warum? kannst du das nicht ändern?). Und dann ist es auch so, dass die Zinsen von dir versteuert werden müssen.
Die Zuordnung zu den Einkünften aus VuV ist aber imho falsch, es sind Kapitaleinkünfte.
quote:Das verstehe ich nicht. Die Bank zieht doch direkt 25%+Soli ab, und damit ist es erledigt. Wie kommst du auf 50%?
leider habe ich meinen Freibetrag für Zinseinkünfte bereits ausgeschöpft und zahle für die Einnahme der Kautionszinsen ca. 50% Spitzensteuersatz
Stefan
Fragen Sie das Finanzamt doch mal, wie deren Rechtsauffassung mit Randziffer 14 des folgenden BMF-Schreibens in Einklang zu bringen ist:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2012-12-20-steuerbescheinigung-kapitalertraege.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Ihr Argument macht also durchaus Sinn.
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Das von are2705 verlinkte BMF Schreiben ist eindeutig und deckt sich auch mit meinem Wissensstand. Die Zinsen sind Einnahmen des Mieters und der Vermieter hat damit nix zu tun.
Wurden diese Kautionen eventuell nicht sorgfältig genug vom eigenen Vermögen separiert?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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