Hallo,
Meine Noch-Frau und ich haben gerade unser Trennungsjahr hinter uns. Es begann am 01. Maerz 2006, die Scheidung ist noch nicht durch. Jetzt haette ich zwei Fragen:
a) Koennen wir fuer 2006 noch eine gemeinsame Veranlagung machen, oder muessen wir getrennt veranlagen?
b) Wenn wir gemeinsam veranlagen koennen, muessen wir uns zusammensetzen und die Lohnsteuererklaerung gemeinsam machen, oder gibt es eine Moeglichkeit, dass wir beide getrennte Erklaerungen abgeben und jeweils die gemeinsame Veranlagung angeben.
Vielen Dank und Gruss,
nate
Gemeinsame Veranlagung im Trennungsjahr?
Ich muss ehrlich gestehen: Ich habe noch nie eine Steuererklaerung auf Papier gemacht. Ich benutze ELSTER, bzw. eine Steuersoftware. Das heisst wahrscheinlich, dass sie die Erklaerung auch elektronisch machen muesste wenn wir gemeinsam veranlagen wollen, oder? Wie sieht es dann aus?
Danke und Gruss,
nate
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Nein, erstmal sei gesagt, man braucht nicht immer einen Steuerberater. Die Leute, die gern dazu raten, einen Steuerberater aufzusuchen, siehe oben, gehören meist diesen Berufsstand an. Warum man nun unnötig Geld ausgeben sollte, kann ich nicht erkennen.
Es kommt hier zuerst mal drauf an, wer welche Einkünfte hatte und in welcher Höhe.
Bei einer Zusammenveranlagung macht man eine gemeinsame Steuererkärung und eben nicht zwei getrennte. Die Noch-Ehefrau muss da auch drauf unterschreiben, sie kann nicht irgendwas gesondertes einreichen.
Wenn die Ehefrau jedoch garkeine Einkünfte hatte, wird auch ohne deren Unterschrift eine gemeinsame Steuerveranlagung durchgeführt.
Bitte also zunächst mehr Input.
+
Also:
Ich hatte in der Zeit lediglich eine geringfuegige Beschaeftigung (400-Euro-Basis), sie ein "richtiges" Einkommen. Da ich beim Land angestellt bin, wurde mein Gehalt trotzdem ueber die Lohnsteuerkarte abgerechnet und ich hatte Abzuege (wg. Klasse 5). Wenn ich das richtig verstanden habe, koennte ich meine gesamte Lohnsteuer wieder rausbekommen wenn wir getrennt veranlagen, allerdings haette sie dann Abzuege in nicht geringem Umfang.
Also sind wir ueberein gekommen, dass eine gemeinsame Veranlagung gewaehlt wird, und ich meinen "Nachteil" von ihr ausgeglichen bekomme. Trotz dieser Einigung wuerden wir beide eine gemeinsame Sitzung vor dem Computer zum anfertigen der Lohnsteuererklaerung gerne vermeiden.
Ich hoffe das war genug Input?
Gruss,
nate
Wenn Sie getrennte Veranlagung beantragen, bekämen Sie zwar die Lohnsteuer wieder, Ihre Exfrau hätte dadurch aber erhebliche Nachzahlungen zu erwarten. Hier gibt es entsprechende Urteile, dass Ihre Exfrau Sie quasi zur Zusammenveranlagung verklagen könnte aus familienrechtlicher Sicht. Das Finanzamt interessiert sich zunächst nur dafür, was Sie und die Ehefrau beantragen.
Sie können sich ja die Lohnsteuerbescheinigung der Exfrau zufaxen oder zuschicken lassen. Dann machen Sie mit Elster die Steuererklärung und zwar nicht authentifizierte Übermittlung. Wenn nun also von beiden alle Daten erfasst sind, übermitteln Sie und drucken aus und untschreiben. Die Papiererklärung können Sie ja dann der Exfrau zum unterschreiben zuschicken und diese bitten, die Unterlagen ans Finanzamt weiterzureichen, so haben Sie zumindest persönlichen Kontakt vermieden.
Tja, leider gehen nicht alle Ehen im Guten auseinander. Ich kenne da einen Fall, da wird die Exfrau noch regelmäßig zum Geburtstag des Exmannes sowie dessen neuer Frau eingeladen. Sogar zur Hochzeit des Exmannes wurde die Exfrau eingeladen und war auch gekommen.
Wie gesagt, wir haben uns ja bereits auf eine gemeinsame Veranlagung geeinigt. Die Frage war nur, wie das Anfertigen der Erklaerung fuer alle Beteiligten am unkompliziertesten organisiert werden kann.
Wieso aber nicht authentifizierte Uebermittlung? Ist es nicht unnoetig kompliziert, unauthetifiziert zu uebermitteln, dann auszudrucken und zu unterschreiben um dann die Papiere ans Finanzamt weiterzuleiten?
Der persoenliche Kontakt ist ja nicht das Problem, aber eine mehrstuendige Sitzung vor dem Rechner ist wieder was anderes... Wenn es lediglich darum ginge, ihre Daten von der Lohnsteuererklaerung abzutippen waere das ja keine grosse Geschichte. Aber mit Aufwendungen und Arbeitsweg, Ausbildungskosten und was weiss ich noch alles koennte das halt doch recht aufwendig werden. Andererseits haette sie ohne meine Erinnerung wahrscheinlich gar keine Erklaerung abgegeben, von daher kann ihr das ja nicht so wichtig sein.
Dank und Gruss,
nate
-- Editiert von njStryfe am 06.05.2007 16:39:48
Oh sorry, bei authentifizierter Übermittlung ersparen Sie sich sogar die Unterschrift von beiden. Das wäre wohl der beste Weg. Dazu müssten Sie aber registriert sein, ich denke mal das ist bekannt (pfx Datei).
Tja, was die Werbungskosten angeht, die müssen natürlich eingetragen werden und wenn Sie bedeutend hoch sind, dann sollte trotz des allg. Belegverzichts bei Elster sogleich die Nachweise beigelegt werden.
Oh je, das wird nichts mit der Registrierung... Mir ist nach Umzug noch gar keine Steuernummer vom Finanzamt hier zugeteilt worden. Und ohne kann ich mich nicht registrieren. Naja, was soll's... dann geht's halt ohne.
Danke jedenfalls fuer die Hilfe, ich fertige dann eine minimale Erklaerung fuer beide an, und werde die irgendwie einreichen.
Gruss,
nate
-- Editiert von njStryfe am 07.05.2007 09:27:58
Und jetzt?
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