Gemeinsame Veranlagung - was passiert wenn Mann nachzahlen muss?

31. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
ChinaOel
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 32x hilfreich)
Gemeinsame Veranlagung - was passiert wenn Mann nachzahlen muss?

Hallo,
folgenden Fall stelle ich mir mal vor!

Frau A ist getrennt lebend von Mann A. Seit ca. 2 Jahren, noch verheiratet, was aber bald auch Geschichte ist.

Mann A könnte nun Einkommenssteuererklärung für 2011 einreichen mit dem Vermerk der gemeinsamen Veranlagung.

Frau A:
a) möchte dies nicht - hat kein eigenes Einkommen
allein erziehend, eigenes Haus
Lebt von Unterhalt, Kindergeld etc.

b) sie denkt sich, was passiert wenn Mann A nachzahlen muss - muss sie das dann auch bzw das mit finanzieren?

c) Bei Rückerstattung - geht sie dann leer aus oder wie könnte sie das verhindern das diese leer ausgeht!?

d) sie kennt die Steuererklärung nicht kein Einblick erhalten.

Ideen zu diesem Fallbeispiel?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2288 Beiträge, 1272x hilfreich)

Die gemeinsame Veranlagung dürfte schon an der fehlenden Unterschrift der Ehefrau scheitern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

Da die Trennung schon vor 2011 erfolgt ist, würde die Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zudem den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

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0x Hilfreiche Antwort

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