Gemeinsame Wohnung: Absetzbare Kosten

5. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Steve34
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 30x hilfreich)
Gemeinsame Wohnung: Absetzbare Kosten

Hallo zusammen,

ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und mir ist nicht ganz klar, was ich im Zusammenhang mit unserer gemeinsamen Wohnung absetzen kann.

Ich lebe mit meiner Freundin in einer eheähnlichen Gemeinschaft, wir bewohnen eine gemeinsame Wohnung, sind allerdings nicht verheiratet.

Ich arbeite in meinem Job nahezu ausschließlich im Homeoffice, d.h. mein Arbeitgeber hält keinen Arbeitsplatz für mich vor. Ich verfüge über ein separates Arbeitszimmer, welches die Voraussetzungen, als solches anerkannt zu werden, erfüllt.

Meine Freundin arbeitet hingegen nicht von zuhause aus und geht auch keinem typischen Bürojob nach.

Arbeitszimmer

Ich habe gelesen, dass theoretisch jeder von uns das Arbeitszimmer in voller Höhe absetzen könnte. Für meine Freundin ist es allerdings irrelevant, da sie einen Arbeitsplatz außerhalb unserer Wohnung hat. Angenommen, unsere Wohnung ist 100 m² groß, das Arbeitszimmer hiervon 20 m². Könnte ich in dem Fall die vollen 20/100 = 20% von Kaltmiete + Nebenkosten geltend machen?

Betrifft dies auch 20% der Hausratversicherung? Die Schwierigkeit: Die Hausratversicherung läuft, im Gegensatz zu den meisten anderen Kosten, ausschließlich auf den Namen meiner Freundin und wird von ihrem Konto abgebucht. Ich zahle ihr die Hälfte i.d.R. in bar oder verrechne diese mit meinen Kosten. Ich habe also keinen unmittelbaren Nachweis, dass ich mich an den Kosten der Hausratversicherung beteilige. Kann ich dem Finanzamt dies einfach schildern, oder benötige ich immer einen Nachweis?

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wir zahlen die Miete von einem gemeinsamen Konto. Meine Freundin hat es versäumt, die haushaltsnahen Dienstleistungen geltend zu machen. Da nur jeder das absetzen kann, was er zahlt, gehe ich dennoch davon aus, dass ich somit nur 50% der Kosten geltend machen kann. Ist dies richtig?

Nun überschneiden sich ja z.T. die Mietnebenkosten, welche anteilig für das Arbeitszimmer geltend gemacht werden sollen, mit den haushaltsnahen Dienstleistungen. Wie ist hier vorzugehen? Meine Vermutung: Nebenkosten aufteilen: Die haushaltsnahen Dienstleistungen können in voller Höhe, die sonstigen Nebenkosten nur anteilig für das Arbeitszimmer abgesetzt werden. Gehe ich hier richtig vor?

Telekommunikationskosten

Ich nutze Telefon und Internet für meinen Job, bin gar vertraglich verpflichtet, diese vorzuhalten. Nun teile ich mir auch diese Kosten mit meiner Freundin (ebenfalls Zahlung über gemeinsames Konto). Sie wiederum nutzt Telefon/Internet nicht beruflich und hat dies auch nicht angegeben.

Mal angenommen, unsere monatlichen Ausgaben für Telekommunikation betragen 30 Euro, d.h. 360 Euro pro Jahr. Ich würde gerne 20% der Kosten geltend machen. Kann ich diese in meiner Steuererklärung auf die Gesamtkosten beziehen (20% von 360 Euro) oder kann ich auch hier nur meinen Anteil (20% von 180 Euro) angeben?

Bin für jegliche Hilfe/Tipps dankbar :)

Danke & viele Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5319 Beiträge, 1261x hilfreich)

Zitat (von Steve34):
Ich habe gelesen, dass theoretisch jeder von uns das Arbeitszimmer in voller Höhe absetzen könnte.

Ob eine Begrenzung auf 1.250 Euro erfolgt, gibt die Sachverhaltsdarstellung nicht her.

Zitat (von Steve34):
Könnte ich in dem Fall die vollen 20/100 = 20% von Kaltmiete + Nebenkosten geltend machen?

Grundsätzlich wäre das möglich.

Zitat (von Steve34):
Kann ich dem Finanzamt dies einfach schildern, oder benötige ich immer einen Nachweis?

Grundsätzlich ist ein Nachweis über die Zahlung Ihres Anteils erforderlich.

Zitat (von Steve34):
Da nur jeder das absetzen kann, was er zahlt, gehe ich dennoch davon aus, dass ich somit nur 50% der Kosten geltend machen kann. Ist dies richtig?

Wenn die Rechnung (auch) auf Ihren Namen ausgestellt wurde.

Zitat (von Steve34):
Nun überschneiden sich ja z.T. die Mietnebenkosten, welche anteilig für das Arbeitszimmer geltend gemacht werden sollen, mit den haushaltsnahen Dienstleistungen. Wie ist hier vorzugehen?

Haushaltsnahe Dienstleistung ist nur der Teil, der nicht als Werbungskosten abgezogen werden kann.

Zitat (von Steve34):
Ich würde gerne 20% der Kosten geltend machen. Kann ich diese in meiner Steuererklärung auf die Gesamtkosten beziehen (20% von 360 Euro) oder kann ich auch hier nur meinen Anteil (20% von 180 Euro) angeben?

Würde ich so sehen. Sieht es das Finanzamt anders, haben Sie jedoch die Beweislast (z.B. durch EVN).

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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