Hallo zusammen,
meine Freundin (unverhereitet) werden noch dieses Jahr noch ein Haus bauen (in Bayern) - das darauf zubebauende Grundstück (Wert: 78.000) gehört meiner Freundin. Nach bereits erster Beratung bei einem Rechtsanwalt wollen wir uns nun gemeinsam (50:50) in das Grundbuch eintragen lassen, da wir ohnehin gleich viel EK (unter Berücksichtigung des GS) einbringen werden.
Der Notar hat uns hierfür nun einen "Fragebogen zur Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes" geschickt und meine Freundin bereits gefragt, ob Sie einen "freundschaftlichen Preis" machen möchte.
Hierzu haben wir nun ein paar allgemeine Fragen:
- Kaufvertrag anstelle von Schenkung; Wir gehen davon aus, dass dies die günstigste Option ist?!
Die Grunderwerbssteuer (3,5%) würde nun aber ja nur auf die Summe des Kaufvertrags fällig werden, oder?
Das heiße maximal 1.365€ (und nicht auf den vollen Wert = 2.730), richtig?
Bei dem vom Notar erwähnten "freundschaftlichen Preis" wären es dann entprechend weniger (hier würden wir aber nur von ca. 20% = 31.000 =(*3,5%) = 1.085; knapp 300€ weniger.
Haben wir das so richtig verstaden? Wäre das überhaupt empfehlenswert?
- Gibt es Eurer Sicht noch weitere Risiken zu bedenken (ggfs. später beim Finanzamt)?
Unser geplanter Baubeginn (erste Erdarbeiten) sind ab Mai 2021 geplant.
Vielen Dank im voraus,
Viele Grüße
Thomas
-- Editiert von ThomasM1987 am 23.02.2021 20:10
Gemeinsamer Grundbucheintrag vor Hausbau
23. Februar 2021
Thema abonnieren
Frage vom 23. Februar 2021 | 20:09
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsamer Grundbucheintrag vor Hausbau
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#1
Antwort vom 23. Februar 2021 | 20:44
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
ZitatDie Grunderwerbssteuer (3,5%) würde nun aber ja nur auf die Summe des Kaufvertrags fällig werden, oder? :
Ja!
ZitatDas heiße maximal 1.365€ (und nicht auf den vollen Wert = 2.730), richtig? :
Ja!
Bei dem vom Notar erwähnten "freundschaftlichen Preis" wären es dann entprechend weniger (hier würden wir aber nur von ca. 20% = 31.000 =(*3,5%) = 1.085; knapp 300€ weniger.
Haben wir das so richtig verstaden? Wäre das überhaupt empfehlenswert?
Wenn Ihre Freundin auf die 20% verzichten möchte, wäre das aus Kostengründen (m.E. weniger außer steuerlichen mit Ausnahme der GrESt denkbar).
ZitatGibt es Eurer Sicht noch weitere Risiken zu bedenken (ggfs. später beim Finanzamt)? :
Seit wann gehört es der Freundin?
Zitat:
#2
Antwort vom 23. Februar 2021 | 21:31
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Wäre das überhaupt empfehlenswert?
Man kann auch eine gemischte Schenkung machen, d.h. einen Kaufpreis von 19.000€ vereinbaren. Dann gelten die restlichen 20.000€ als Schenkung. Dann würde nur 665€ GrESt anfallen.
Deine Freundin muss dazu aber entscheiden, ob sie Dir 20.000€ schenken möchte.
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#3
Antwort vom 23. Februar 2021 | 22:14
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSeit wann gehört es der Freundin? :
Danke schonmal für die Antworten.
Seit letztem Jahr. Wurde von Ihrem Vater geschenkt - und entsprechend auch über den Notar alles abgewickelt.
-- Editiert von ThomasM1987 am 23.02.2021 22:15
#4
Antwort vom 23. Februar 2021 | 22:27
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Der Wert von 78.000 EUR entspricht auch dem aktuellen Bodenrichtwert?
Sollte man sich nämlich bei dem Freibetrag von 20 TEUR vertun, ist die Schenkungsteuer teurer als die (ersparte) GrESt.
Unabhängig vom Steuerrecht würde ich empfehlen, es zu den normalen Konditionen abzuwickeln.
#5
Antwort vom 23. Februar 2021 | 23:38
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Wert von 78.000 EUR entspricht auch dem aktuellen Bodenrichtwert? :
Sollte man sich nämlich bei dem Freibetrag von 20 TEUR vertun, ist die Schenkungsteuer teurer als die (ersparte) GrESt.
Genau, entspricht dem BRW und wurde auch so vom Notar bereits im letzten Jahr angesetzt.
#6
Antwort vom 24. Februar 2021 | 00:02
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:und wurde auch so vom Notar bereits im letzten Jahr angesetzt.
Da der BRW jedes Jahr neu festgelegt wird, kann er sich natürlich inzwischen erhöht haben.
#7
Antwort vom 24. Februar 2021 | 18:05
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Wäre das überhaupt empfehlenswert?
Man kann auch eine gemischte Schenkung machen, d.h. einen Kaufpreis von 19.000€ vereinbaren. Dann gelten die restlichen 20.000€ als Schenkung. Dann würde nur 665€ GrESt anfallen.
Deine Freundin muss dazu aber entscheiden, ob sie Dir 20.000€ schenken möchte.
Gäbe es hierbei noch Risiken zu bedenken?
Das wäre dann natürlich die günstigste Variante. Gibt es hierbei irgendwelche Risiken?
ZitatDer Wert von 78.000 EUR entspricht auch dem aktuellen Bodenrichtwert? :
Sollte man sich nämlich bei dem Freibetrag von 20 TEUR vertun, ist die Schenkungsteuer teurer als die (ersparte) GrESt.
Unabhängig vom Steuerrecht würde ich empfehlen, es zu den normalen Konditionen abzuwickeln.
Dass das GS im letzten Jahr verschenkt wurde und sich nun der Grundbucheintrag erneut ändern sollte, wäre daher kein großes Problem?
#8
Antwort vom 24. Februar 2021 | 18:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Gäbe es hierbei noch Risiken zu bedenken?
Das Risiko entsteht in erster Linie bei einer Trennung, also wenn Deine Freundin bereut, Dir 20.000€ geschenkt zu haben.
Zitat:Dass das GS im letzten Jahr verschenkt wurde und sich nun der Grundbucheintrag erneut ändern sollte, wäre daher kein großes Problem?
Nein
#9
Antwort vom 12. März 2021 | 23:21
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Gäbe es hierbei noch Risiken zu bedenken?
Das Risiko entsteht in erster Linie bei einer Trennung, also wenn Deine Freundin bereut, Dir 20.000€ geschenkt zu haben.
Zitat:Dass das GS im letzten Jahr verschenkt wurde und sich nun der Grundbucheintrag erneut ändern sollte, wäre daher kein großes Problem?
Nein
Danke nochmal - das hat uns sehr geholfen.
Folgende Frage noch zur Schenkung...wenn wir es richtig verstanden haben:
Bei der Schenkung bis zu 20.000 € wird weder Schenkungssteuer noch Grunderwerbsteuer anfallen, da man sich auf den direkt vorher / gleichzeitig vereinbarten Kaufpreis über den anderen Anteil stützen kann und somit den Wert von 20.000 € begründet. Es kommt also Schenkungssteuerlich nicht zu einer höheren Bewertung. Für diesen Teil fällt keine Grunderwerbsteuer an.
D.h. es gibt auch nichts weiteres später beim Finanzamt zu beachten?
z.B. Ausfüllen einer Schenkungssteuererklärung?
#10
Antwort vom 13. März 2021 | 02:07
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
ZitatBei der Schenkung bis zu 20.000 € wird weder Schenkungssteuer noch Grunderwerbsteuer anfallen, :
Schenkungssteuer fällt nicht an, weil es dem Freibetrag entspricht.
Grunderwerbsteuer fällt nicht an, weil es eine Schenkung ist.
#11
Antwort vom 13. März 2021 | 14:17
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatBei der Schenkung bis zu 20.000 € wird weder Schenkungssteuer noch Grunderwerbsteuer anfallen, :
Schenkungssteuer fällt nicht an, weil es dem Freibetrag entspricht.
Grunderwerbsteuer fällt nicht an, weil es eine Schenkung ist.
Gilt es dennoch etwas bei der Steuererklärung in 2021 zu berücksichtigen?
#12
Antwort vom 13. März 2021 | 16:34
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Gilt es dennoch etwas bei der Steuererklärung in 2021 zu berücksichtigen?
Nein
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