Geplante Heirat, Lohnersatzleistungen & Hauskauf inkl. Sanierung

29. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
JasminMa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geplante Heirat, Lohnersatzleistungen & Hauskauf inkl. Sanierung

Hallo zusammen,

ich beziehe seit Januar Lohnersatzleistungen in Form von Elterngeld (1.800€). Im November und Dezember diesen Jahres werde ich überhaupt keine Leistungen beziehen.

Mein Freund und ich würden eigentlich gern Ende des Jahres heiraten, haben aber Angst vor einer Steuernachzahlung.

Um die finanzielle Auswirkung zu kalkulieren, müsste ich doch jetzt die Ersparnis durch das Ehegatten-Splitting, dem höheren Steuersatz auf das Einkommen meines Partners (75.000€) durch den Progressionsvorbehalt auf die Lohnersatzleistungen gegenüberstellen, richtig?

Wir haben außerdem dieses Jahr ein Haus gekauft und können da verschiedene Kosten teilweise von der Steuer absetzen.
Z.B. Handwerkerleistungen, energetische Sanierungskosten
Da ich ja dieses Jahr keine Steuern zahle, kann ich auch, insofern wir nicht verheiratet sind, meinen Anteil nicht absetzen oder?

Vielen Dank und viele Grüße
Jasmin

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von JasminMa):
Um die finanzielle Auswirkung zu kalkulieren, müsste ich doch jetzt die Ersparnis durch das Ehegatten-Splitting, dem höheren Steuersatz auf das Einkommen meines Partners (75.000€) durch den Progressionsvorbehalt auf die Lohnersatzleistungen gegenüberstellen, richtig?


Richtig und das Ergebnis ist sehr offensichtlich. Die Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting ist deutlich höher als der Nachteil durch den Progressionsvorbehalt für das Elterngeld.

Zitat (von JasminMa):
Da ich ja dieses Jahr keine Steuern zahle, kann ich auch, insofern wir nicht verheiratet sind, meinen Anteil nicht absetzen oder?


Richtig. Rein formell kannst die Kosten schon geltend machen, nur führt das nicht zu einer Steuerersparnis.

Die Heirat müsstet ihr ohnehin nicht wegen der Steuer verschieben. Für den Fall, dass die Heirat nachteilig ist (bei Euch nicht der Fall) hat man immer noch die Möglichkeit, die Einzelveranlagung zu beantragen. Dann werdet Ihr steuerlich wie Unverheiratete behandelt.

Aufgrund des Schutzes der Ehe im GG dürfen Verheiratete auf keinen Gall schlechter gestellt werden als Unverheiratete.

-- Editiert von hh am 30.05.2021 14:35

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