Gerät für Studium und Gewerbe nutzen

11. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Standardname
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerät für Studium und Gewerbe nutzen

Hey!

Folgender Fall:

Ein Gerät ( Wert >2000 € ) wurde für den Einsatz im Studium und in selbstständiger Arbeit angeschafft. Die Nutzungsanteile liegen etwa bei jeweils 40 % + 20 % private Nutzung. Wie genau erfolgt eine Angabe in der Steuererklärung für beide Fälle gleichzeitig?
Fürs Studium wohl über die Angabe als Arbeitsmittel mit entsprechendem Nutzungsanteil, kann es dann auch gleichzeitig einfach als bewegliches Wirtschaftsgut in der EÜR angegeben werden? Falls ja, wie wird dort der Nutzungsanteil deutlich gemacht, einfach über 40% des Preises?

Ich hoffe, jemand weiß hier mehr dazu, ob oder wie das möglich ist.

-- Editiert von Standardname am 11.11.2019 20:06

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2362 Beiträge, 631x hilfreich)

Das Wirtschaftsgut (WG) kann nur einheitlich entweder dem Betriebsvermögen (BV) oder dem Privatvermögen (PV) zugeordnet werden. Da es zu weniger als 50% aber mehr als 10% betrieblich genutzt wird, besteht hinsichtlich der ertragsteuerlichen Zuordnung ein Wahlrecht.

Wird das WG als gewillkürtes Betriebsvermögen dem BV zugeordnet, ist die Abschreibung zunächst vollständig in der EÜR zu erfassen. Die Nutzung für Studium und privaten Bereich ist dann gewinnerhöhend als Nutzungsentnahme zu erfassen. Soweit die Nutzungsentnahme für des Studium anfällt, kann diese als Wk geltend gemacht werden.

Wird das WG zulässiger Weise als PV geführt, so stellt die Nutzung für die selbständige Arbeit eine entsprechende Nutzungseinlage dar, die Nutzung fürs Studium wiederum natürlich in entsprechender Höhe WK.

Der Vorteil des Verbleibens im PV liegt darin, dass bei Verkauf/Entnahme keine steuerpflichtigen stillen Reserven versteuert werden müssen.

taxpert

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"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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