Hallo !!!
Wie schon der Name des Beitrages sagt, interessiert es mich, ob ich geringfügige Beschäftigungen in der Steuererklärung angeben muss und wenn ja wo ?
Dann jabe ich für 4 Monate im Jahr 2006 zwar Lohnstreifen für die geringfügige Beschäftigung bekommen, allerdings keinen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung der Firma für die Zeit. Muss ich die überhaupt bei der Steuererklärung mit abgeben ?
LG
Hübschen
Geringfügige Beschäftigung in Steuererklärung angeben ?
22. Mai 2007
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Frage vom 22. Mai 2007 | 16:53
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 5x hilfreich)
Geringfügige Beschäftigung in Steuererklärung angeben ?
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#1
Antwort vom 22. Mai 2007 | 19:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47491 Beiträge, 16808x hilfreich)
Eine geringfügige Beschäftigung (400€-Job) muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden.
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