Geringwertige Wirtschaftsgüter

7. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Betty883
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geringwertige Wirtschaftsgüter

Ich habe eine Frage zum Thema Geringwertiges Wirtschaftsgut:

Diese kann man ja bis zu einem Kaufpreis von 410€ Netto sofort abschreiben.

Wenn man mehrere identische Güter auf einmal kauft, gelten die 410€ Netto dann für den Gesamtpreis oder für den Einzelpreis der Güter.

Beispiel:
Ich habe mir für mein Heimbüro 2 identische Deckenlampen à 299€ Brutto gekauft. Beide Lampen stehen auf einer Rechnung mit 2x Einzelsumme 299€ und Gesamtsumme 598€. Könnte ich diese Lampen als Geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Könnte ich diese Lampen als Geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben? Na sicher - ob Sie sich im Baumarkt nun eine oder zwei getrennte Rechnungen ausstellen lassen, ist doch völlig belanglos. Allerdings kann man für das häusliche Arbeitszimmer nur 1.250 Euro pro Jahr absetzen - da bleibt nach Abzug der 598 Euro nicht mehr viel übrig. Insofern könnte es sich anbieten, die Lampen eben lieber nicht sofort abzuschreiben.
Hinweis: Sollten Sie Publikumsverkehr haben oder Mitarbeiter beschäftigen, gilt die erwähnte 1250-Euro-Grenze nicht.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 07.03.2015 23:29

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