Geschäftsessen - Partnerin absetzbar?

10. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
quarktasche4711
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Geschäftsessen - Partnerin absetzbar?

Der Fall:
Unternehmer A hat seit Längerem eine Geschäftsbeziehung zu Unternehmer B (nachweisbar, Rechnungen von B an A aus mehreren Jahren liegen dem FinA vor). Zur Festigung der Geschäftsbeziehungen lädt A den Geschäftspartner B in ein Restaurant ein. Er bringt seine Lebensgefährtin zu dem Essen mit, ebenso auch B. Während die Damen sich "nett unterhalten", reden A+B über die weitere Zusammenarbeit.
Sind auch die Bewirtungskosten für die Damen steuerlich absetzbar?
Nur den Geschäftspartner B einzuladen, seine Lebensgefährtin aber "auszuladen", wäre von B als unfreundlich empfunden worden + daher dem Zweck des Essens (Festigung der Geschäftsbeziehung) abträglich gewesen.
Trotzdem aber hat A zur Lebensgefährtin von B ja keine geschäftliche Beziehung, die eigentlich Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Da beide Lebensgefährtinnen in keiner geschäftlichen Beziehung zu A stehen, handelt es sich bei deren Essen und Getränken natürlich nicht um eine Betriebsausgabe.

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#2
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)

Das sehe ich anders - die Veranstaltung war geschäftlich bedingt und sind daher Betriebsausgaben.

Allerdings sind Bewirtungen aufzuteilen:
70% absetzbare Betriebsausgaben
30% nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Gruß
Mic

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
arturn
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich bin auch der Meinung, dass das nicht rechtens ist.
Denn Betriebsausgaben (vom Grundsatz her) müssen gemäß §4 Absatz 4 EStG durch den Betrieb veranlasst sein. Soweit die Damen dabei sind, scheidet ja nach Verkehrsauffassung (gesunder Verstand) dies aus?

Zudem muss man ja noch auf den §4 (5) Nr. 2 S.1 EStG eingehen, der besagt, dass es sich um einen geschäftlichen Anlass handeln muss. Dieser ist ja offensichtlich bei der Bewirtung der Ehegatten nicht gegeben, es sei denn diese haben dazu beigetragen oder sind dem Unternehmen eingegliedert?!

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#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

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