Der Fall:
Unternehmer A hat seit Längerem eine Geschäftsbeziehung zu Unternehmer B (nachweisbar, Rechnungen von B an A aus mehreren Jahren liegen dem FinA vor). Zur Festigung der Geschäftsbeziehungen lädt A den Geschäftspartner B in ein Restaurant ein. Er bringt seine Lebensgefährtin zu dem Essen mit, ebenso auch B. Während die Damen sich "nett unterhalten", reden A+B über die weitere Zusammenarbeit.
Sind auch die Bewirtungskosten für die Damen steuerlich absetzbar?
Nur den Geschäftspartner B einzuladen, seine Lebensgefährtin aber "auszuladen", wäre von B als unfreundlich empfunden worden + daher dem Zweck des Essens (Festigung der Geschäftsbeziehung) abträglich gewesen.
Trotzdem aber hat A zur Lebensgefährtin von B ja keine geschäftliche Beziehung, die eigentlich Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist...
-----------------
""
Geschäftsessen - Partnerin absetzbar?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Da beide Lebensgefährtinnen in keiner geschäftlichen Beziehung zu A stehen, handelt es sich bei deren Essen und Getränken natürlich nicht um eine Betriebsausgabe.
-----------------
" "
Das sehe ich anders - die Veranstaltung war geschäftlich bedingt und sind daher Betriebsausgaben.
Allerdings sind Bewirtungen aufzuteilen:
70% absetzbare Betriebsausgaben
30% nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
Gruß
Mic
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nachtrag:
§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG
Mic
-----------------
""
Ich bin auch der Meinung, dass das nicht rechtens ist.
Denn Betriebsausgaben (vom Grundsatz her) müssen gemäß §4 Absatz 4 EStG
durch den Betrieb veranlasst sein. Soweit die Damen dabei sind, scheidet ja nach Verkehrsauffassung (gesunder Verstand) dies aus?
Zudem muss man ja noch auf den §4 (5) Nr. 2 S.1 EStG
eingehen, der besagt, dass es sich um einen geschäftlichen Anlass handeln muss. Dieser ist ja offensichtlich bei der Bewirtung der Ehegatten nicht gegeben, es sei denn diese haben dazu beigetragen oder sind dem Unternehmen eingegliedert?!
-----------------
""
http://bit.ly/w2F8rD
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten