Geschäftshaus soll in Privat übergehen - Buchwert
Guten Tag.
Fallbeispiel:
Ein Geschäftshaus soll nach rd. 3 Jahrzehnten in Privat umgemünzt
werden ( neuer Erhebungsantrag/Nutzungsänderungsantrag gestellt
werden)
Das Anlagevermögen steht mit einem Buchwert zu 200.000 euro in der
Bilanz. Der Wert f. d. Verkauf auf dem Markt: Beispiel 500.000 euro.
-
Fragen:
Wie hoch sind die Freibeträge jeweils f. den Witwer und 2 x Kinder.
Die Ehefrau des Witwers ist verstorben. Das Geschäftshaus soll privat
in Zukunft genutzt werden.
-
Sind die Freibetragswerte von 80.000 euro f. d. Witwer und jeweils
30.000 euro für die beiden Kinder richtig?
-
Wie wird der Differenzwert mit dem Finanzamt verrechnet. Kann die
Forderung des Finanzamtes auch auf 10 Jahre getilgt werden? Nach
Antragstellung und Vereinbarungen mit dem jeweilig zuständigem
Finanzamt.
-
2. Wie erfolgt die Differenzberechnung zwischen Buchwert/ Verkehrswert/ Zahllast-Rechnung gegenüber dem Finanzamt?
evtl. Quellen wären interessant/
Für sachdienliche Hinweise, besten Dank im Voraus.
-- Editiert am 11.05.2011 19:56
Geschäftshaus soll in Privat übergehen - Buchwert
11. Mai 2011
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Frage vom 11. Mai 2011 | 19:46
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Geschäftshaus soll in Privat übergehen - Buchwert
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#1
Antwort vom 12. Mai 2011 | 08:45
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1344x hilfreich)
Die verstorbene Ehefrau waralso Eigentümerin und das Gebäude ist im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Witwer und die Kinder übergegangen?
Damit bilden die 3 Personen eine Eigentümergemeinschaft, die eine gewerbliche Immobilie hält.
Es ist wohl davon auszugehen, dass die Entnahme des Gebäudes eine begünstigte Betriebsaufgabe darstellt. Diese erfüllt trotzdem einen einkommensteuerlichen Tatbestand.
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