Hallo zusammen,
ich habe ein Angebot von einem Schweizer Unternehmen mit einem Standort in Deutschland. Ich würde in DE angestellt werden, müsste jedoch gerade am Anfang für ca. zwei Tage die Woche an den Standort in der Schweiz reisen (und würde dort auch übernachten müssen aufgrund der Distanz (ca. 200KM)).
Das heißt ich bräuchte dort für die Tage jeweils ein Hotel / WG-Zimmer (ist das möglich?).
Die Fragen, die sich für mich stellen sind folgende:
1. Kann ich die Kosten für das Hotel / WG-Zimmer in der Schweiz steuerlich in Deutschland geltend machen? Erhalte ich dann den vollen Betrag mit meiner Steuererklärung zurück?
2. Die gefahrenen KM kann ich ja höchstwahrscheinlich mit den 30 Cent á KM absetzten - richtig? Gibt es noch eine Möglichkeit, ein Leasingfahrzeug o.ä. steuerlich abzusetzen?
3. Kann ich die Tage, die ich anteilig in der Schweiz arbeite auch dort versteuern? Welche Möglichkeiten bestehen?
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Meinungen und Unterstützung.
Viele Grüße
Geschäftsreisen steuerlich geltend machen
12. Mai 2023
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Frage vom 12. Mai 2023 | 16:30
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschäftsreisen steuerlich geltend machen
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#1
Antwort vom 12. Mai 2023 | 16:48
Von
Status: Junior-Partner (5262 Beiträge, 1249x hilfreich)
Zitat1. Kann ich die Kosten für das Hotel / WG-Zimmer in der Schweiz steuerlich in Deutschland geltend machen? :
Ja.
ZitatErhalte ich dann den vollen Betrag mit meiner Steuererklärung zurück? :
Nein, natürlich nicht. Nur die darauf gesparte Steuer.
Zitat2. Die gefahrenen KM kann ich ja höchstwahrscheinlich mit den 30 Cent á KM absetzten - richtig? :
Grundsätzlich ja.
ZitatGibt es noch eine Möglichkeit, ein Leasingfahrzeug o.ä. steuerlich abzusetzen? :
Nein, ist durch die 39 Cent abgedeckt.
Zitat3. Kann ich die Tage, die ich anteilig in der Schweiz arbeite auch dort versteuern? :
Nein.
#2
Antwort vom 12. Mai 2023 | 17:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat (von fastforward35): :
1. Kann ich die Kosten für das Hotel / WG-Zimmer in der Schweiz steuerlich in Deutschland geltend machen?
Ja.
Zitat (von fastforward35):
Erhalte ich dann den vollen Betrag mit meiner Steuererklärung zurück?
Nein, natürlich nicht. Nur die darauf gesparte Steuer.
Entschuldige die Nachfrage, aber als Laie auf dem Gebiet würde ich gerne konkret folgendes wissen: Werbungskosten sind ja kosten, die ich zur Aufnahme und Aufrechterhaltung meiner Arbeitsstelle tragen muss. Das heißt also, wenn ich zwei Nächte in der Woche in der Schweiz übernachte, weil der AG das so fordert (in den ersten Monaten), erhalte ich nicht den vollen Betrag zurück sondern nur die Steuern, welche ich in der Schweiz für das Hotelzimmer gezahlt habe?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Mai 2023 | 17:10
Von
Status: Student (2173 Beiträge, 1230x hilfreich)
Nein. Das FA hat noch nie Werbungskosten 1:1 ersetzt. Werbungskosten mindern die steuerpflichtigen Einnahmen. Die Steuerminderung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab.Zitat...erhalte ich nicht den vollen Betrag zurück sondern nur die Steuern, welche ich in der Schweiz für das Hotelzimmer gezahlt habe? :
#4
Antwort vom 12. Mai 2023 | 17:49
Von
Status: Schüler (421 Beiträge, 79x hilfreich)
Zitaterhalte ich nicht den vollen Betrag zurück sondern nur die Steuern, welche ich in der Schweiz für das Hotelzimmer gezahlt habe? :
Nein, es geht nicht um die schweizer Steuern: Deine Einkommensteuer mindert sich um die Werbungskosten, soweit sie 1.200 € übersteigen mal Deinem persönlichen Steuersatz.
#5
Antwort vom 12. Mai 2023 | 18:08
Von
Status: Junior-Partner (5262 Beiträge, 1249x hilfreich)
Zitatsondern nur die Steuern, welche ich in der Schweiz für das Hotelzimmer gezahlt habe? :
Nein. Hat das Zimmer umgerechnet 100 Euro gekostet und ist Ihr Grenzsteuersatz 42%, weil das zvE über 70.000 Euro liegt, bekommen Sie 42 Euro erstattet.
Umgekehrt wird ja auch nicht jede Einnahme zu 100% versteuert.
#6
Antwort vom 12. Mai 2023 | 22:01
Von
Status: Unbeschreiblich (48957 Beiträge, 17232x hilfreich)
Üblich in so einem Fall wäre übrigens, dass der AG derartige Kosten steuerfrei ersetzt. Ist Dein AG nicht dazu bereit?
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