Geschäftsreisen steuerlich geltend machen

12. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
fastforward35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschäftsreisen steuerlich geltend machen

Hallo zusammen,

ich habe ein Angebot von einem Schweizer Unternehmen mit einem Standort in Deutschland. Ich würde in DE angestellt werden, müsste jedoch gerade am Anfang für ca. zwei Tage die Woche an den Standort in der Schweiz reisen (und würde dort auch übernachten müssen aufgrund der Distanz (ca. 200KM)).

Das heißt ich bräuchte dort für die Tage jeweils ein Hotel / WG-Zimmer (ist das möglich?).

Die Fragen, die sich für mich stellen sind folgende:
1. Kann ich die Kosten für das Hotel / WG-Zimmer in der Schweiz steuerlich in Deutschland geltend machen? Erhalte ich dann den vollen Betrag mit meiner Steuererklärung zurück?
2. Die gefahrenen KM kann ich ja höchstwahrscheinlich mit den 30 Cent á KM absetzten - richtig? Gibt es noch eine Möglichkeit, ein Leasingfahrzeug o.ä. steuerlich abzusetzen?
3. Kann ich die Tage, die ich anteilig in der Schweiz arbeite auch dort versteuern? Welche Möglichkeiten bestehen?

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Meinungen und Unterstützung.

Viele Grüße




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5374 Beiträge, 1280x hilfreich)

Zitat (von fastforward35):
1. Kann ich die Kosten für das Hotel / WG-Zimmer in der Schweiz steuerlich in Deutschland geltend machen?

Ja.
Zitat (von fastforward35):
Erhalte ich dann den vollen Betrag mit meiner Steuererklärung zurück?

Nein, natürlich nicht. Nur die darauf gesparte Steuer.

Zitat (von fastforward35):
2. Die gefahrenen KM kann ich ja höchstwahrscheinlich mit den 30 Cent á KM absetzten - richtig?

Grundsätzlich ja.
Zitat (von fastforward35):
Gibt es noch eine Möglichkeit, ein Leasingfahrzeug o.ä. steuerlich abzusetzen?

Nein, ist durch die 39 Cent abgedeckt.

Zitat (von fastforward35):
3. Kann ich die Tage, die ich anteilig in der Schweiz arbeite auch dort versteuern?

Nein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fastforward35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Zitat (von fastforward35):
1. Kann ich die Kosten für das Hotel / WG-Zimmer in der Schweiz steuerlich in Deutschland geltend machen?

Ja.

Zitat (von fastforward35):
Erhalte ich dann den vollen Betrag mit meiner Steuererklärung zurück?

Nein, natürlich nicht. Nur die darauf gesparte Steuer.


Entschuldige die Nachfrage, aber als Laie auf dem Gebiet würde ich gerne konkret folgendes wissen: Werbungskosten sind ja kosten, die ich zur Aufnahme und Aufrechterhaltung meiner Arbeitsstelle tragen muss. Das heißt also, wenn ich zwei Nächte in der Woche in der Schweiz übernachte, weil der AG das so fordert (in den ersten Monaten), erhalte ich nicht den vollen Betrag zurück sondern nur die Steuern, welche ich in der Schweiz für das Hotelzimmer gezahlt habe?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2277 Beiträge, 1265x hilfreich)

Zitat (von fastforward35):
...erhalte ich nicht den vollen Betrag zurück sondern nur die Steuern, welche ich in der Schweiz für das Hotelzimmer gezahlt habe?
Nein. Das FA hat noch nie Werbungskosten 1:1 ersetzt. Werbungskosten mindern die steuerpflichtigen Einnahmen. Die Steuerminderung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von fastforward35):
erhalte ich nicht den vollen Betrag zurück sondern nur die Steuern, welche ich in der Schweiz für das Hotelzimmer gezahlt habe?


Nein, es geht nicht um die schweizer Steuern: Deine Einkommensteuer mindert sich um die Werbungskosten, soweit sie 1.200 € übersteigen mal Deinem persönlichen Steuersatz.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5374 Beiträge, 1280x hilfreich)

Zitat (von fastforward35):
sondern nur die Steuern, welche ich in der Schweiz für das Hotelzimmer gezahlt habe?

Nein. Hat das Zimmer umgerechnet 100 Euro gekostet und ist Ihr Grenzsteuersatz 42%, weil das zvE über 70.000 Euro liegt, bekommen Sie 42 Euro erstattet.
Umgekehrt wird ja auch nicht jede Einnahme zu 100% versteuert.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Üblich in so einem Fall wäre übrigens, dass der AG derartige Kosten steuerfrei ersetzt. Ist Dein AG nicht dazu bereit?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.721 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.