Hallo,
ich habe gelesen, dass Geldbeträge an Kinder nach 10 Jahren steuerfrei ist. Wenn jemand also vor dieser Frist verstirbt, wird der Betrag zu der Erbmasse zugerechnet und muß versteuert werden.
Wie verhält es sich mit kleineren Beträgen, die man einem Kind im Laufe der Jahre für alles Mögliche schenkt? Gibt es hier eine Höchstgrenze?
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Geschenke steuerfrei
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hallo Felix96,
auf Gelegenheitsgeschenke im üblichen Rahmen fällt keine Schenkungsteuer an, siehe: §13 ErbStG
.
Es muss sich aber eine wirkliche Gelegenheit handeln, etwa Geburtstag, Hochzeit, Zeugniss, bestandene Fahrprüfung u.s.w.; einfach so - weil das Kind grad knapp bei Kasse ist - geht nicht.
MfG Stefan
Wenn der Erbfall eintritt, werden für den Erben alle Schenkungen der letzten 10 Jahre, die er von diesem Erblasser erhalten hat (andere Personen werden nicht einbezogen) dem Erbe hinzugerechnet. Ob Erbschaftsteuer anfällt, richtet sich nach der Höhe des jeweiligen Freibetrages. Das Problem liegt oft in der Abgrenzung des Begriffs "Gelegenheitsgeschenk" nach Inhalt und Höhe.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass jede Schenkung/Erbschaft innerhalb einer bestimmten Frist dem Finanzamt angezeigt werden muss (§ 30 ErbStG
).
Zu letzterem äußere ich mich aber lieber mal nicht.;)
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@Prekur
"Ein weiteres Problem besteht darin, dass jede Schenkung/Erbschaft innerhalb einer bestimmten Frist dem Finanzamt angezeigt werden muss (§ 30 ErbStG
)."
Das würde bedeuten, dass ich bei Geldgeschenken und
für Hilfstätigkeiten in Höhe von 1,- bis unbegrenzt dies immer ans Finanzamt gemeldet werden müßte. Dazu habe ich in § 30 ErbStG
nichts gefunden und was nach meinem Tode sein wird, ist unwichtig.
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Hallo,
das, was prekur
schreibt, stimmt grundsätzlich schon, jedoch gerade nicht für Gelegenheitsgeschenke. Diese müssen nicht angezeigt werden und zählen auch nicht zur Erbschaft.
quote:<hr size=1 noshade>Das würde bedeuten, dass ich bei Geldgeschenken undJa, theoretisch ist das so.
für Hilfstätigkeiten in Höhe von 1,- bis unbegrenzt dies immer ans Finanzamt gemeldet werden müßte. <hr size=1 noshade>
Ein kleines Entgelt für eine Hilfstätigkeiten (etwa der Oma den Fernseher einstellen etc.) würde ich aber noch zu den Gelegenheitsgeschenk zählen.
quote:<hr size=1 noshade>Dazu habe ich in § 30 ErbStG nichts gefunden und was nach meinem Tode sein wird, ist unwichtig. <hr size=1 noshade>Ja, genau, es gibt halt keine Ausnahmen (abgesehen von denen in §13 ErbStG ), daher konntest du auch nichts finden.
MfG Stefan
quote:
Ein kleines Entgelt für eine Hilfstätigkeiten (etwa der Oma den Fernseher einstellen etc.) würde ich aber noch zu den Gelegenheitsgeschenk zählen.
Das ist schon von der Definition her kein Geschenk, sondern ein Entgelt oder eine Aufwandsentschädigung.
Ein Geschenk zeichnet sich dadurch aus, dass der Beschenkte keine Gegenleistung erbracht hat.
Wenn der Empfänger Geld in nennenswertem Umfang für die Ausführung von Gelegenheitstätigkeiten erhalten hat, dann sind diese Zahlungen nicht im Hinblick auf die Schenkungssteuer, sondern vielmehr im Hinblick auf die Einkommensteuerpflicht zu prüfen.
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Hallo hh,
quote:Ja, ich hätte einen anderen Begriff wählen sollen (etwa Dankeschön, Belohnung, Entgegenkommen), aber du weißt doch genau, was ich meine.
Das ist schon von der Definition her kein Geschenk, sondern ein Entgelt oder eine Aufwandsentschädigung.
Kleinere Kinder bekommen beispielsweise Schokolade, wenn sie der Oma die Einkaufstaschen tragen, und größere Kinder halt einen Zehner; beides fällt imho unter Gelegenheitsgeschenke, da es keinen direkten Anspruch auf das Geschenk gibt (indirekt gibt es den Anspruch natürlich schon, ohne Kohle war das vielleicht das letzte mal, aber so ist das Leben nun mal).
Ähnlich ist es doch bei der Nachbarschaftshilfe: Du hilfst beispielsweise beim Baumfällen, und bekommst als Dankeschön eine Schüssel selbstgeflückter Kirschen; (schenkung)steuerpflichtig ist da gar nichts, solange es sich im üblichen Rahmen bewegt.
MfG Stefan
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