Guten Tag !
Eine Bekannte lebt seit September 2003 getrennt von Ihrem Mann. Beide berufstätig, er L-Klasse 3, sie L-Klasse 5. Für 2003 hatten sie die gemeinsame Veranlagung gemacht.
Erst zum 01.01.2005 wurden die Steuerklassen entsprechend geändert. Sie 2 und er 1. Für 2004 hat sie nun aber die getrennte Veranlagung angefertigt und auch Bescheid vom Finanzamt bekommen. Sie hat nun eine erhebliche Rückzahlung erhalten. Was wird bzw. was könnte nun passieren?
Hat sie sich gegebenenfalls Schadensersatzpflichtig gegenüber den Exmann gemacht?
mfg Ombre
Getrennt 3/5 Steuernachzahlung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Nein, sie hat sich nicht schadenersatzpflichtig gemacht.
Da sie in 2004 das gesamte Jahr über getrennt gelebt hat, war die getrennte veranlagung die einzig zulässige Veranlagungsform. Dass sie eine hohe Erstattung erhalten hat, wenn sie vorher in Steuerklasse V war, ist auch korrekt. Das Geld darf sie behalten.
Ihr Mann wird dann ebenfalls aufgefordert, die Einkommensteuererklärung zu machen und wird mit einer hohe Nachzahlung rechnen müssen. Die muss er alleine aus eigener Tasche zahlen.
Für 2003 hätte Deine Bekannte übrigens die Unterschrift unter die gemeinsame veranlagung davon abhängig machen dürfen, dass sie von ihrem Mann so gestellt wird, wie bei einer getrennten Veranlagung.
Zitat:Da sie in 2004 das gesamte Jahr über getrennt gelebt hat, war die getrennte veranlagung die einzig zulässige Veranlagungsform. Zitat Ende
Einzelveranlagung wäre richtig gewesen, wenn sie das ganze!!! Jahr getrennt gelebt haben.:)
-- Editiert von mocwai am 12.12.2005 20:07:03
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Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß Ombre
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