Getrennt lebend - gemeinsame Veranlagung

18. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
TommiS
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Getrennt lebend - gemeinsame Veranlagung

Hallo zusammen,
ich bin seit 05/2006 getrennt lebend und es war immer die Rede davon, dass für das Veranlagungsjahr 2006 eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht wird (ist auch von ihrem Anwalt so angefordert worden)und die Erstattung sollte geteilt werden. Nun habe ich leider verspätet die Steuererklärung erstellt und die Daten elektronisch an das Finanzamt übertragen und wollte nun die Unterschrift meiner Noch-Ehefrau haben. Nun hat sie sich es anders überlegt und möchte eine getrennt veranlagte Steuererklärung selber abgeben.
Wie sieht da die Rechtslage aus? Da ich im Jahre 2006 noch Steuerklasse 3 und sie Steuerklasse 5 hatte, müsste ich viel nachzahlen und sie würde viel zurückerhalten.
Wie verhalte ich mich und bedanke mich vorab schon für Auskünfte.
Schöne Grüße
TommiS

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Deine Frau ist verpflichtet, die gemeinsame Steuererklärung zu unterschreiben, wenn Du ihr zusagst, ihre steuerlichen Nachteile auszugleichen.

Basis für die Berechnung ist die getrennte Veranlagung Deiner Frau.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TommiS
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Info. Meine Frau hat nun eine eigene Steuererklärung abgegeben. Dadurch habe ich allerdings steuerliche Nachteile. Wie sieht es da aus? Welche Forderungsansprüche habe ich, da sie eine Menge Geld zurückbekommt und ich dagegen einiges nachzahlen muss?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Das Geld, was sie zurückerhält, hättest Du ihr ausgleichen müssen.

Als Schadenersatz kannst Du jedoch von Deiner Frau die Summe fordern, die Du trotz der Ausgleichszahlung gegenüber der getrennten Veranlagung gespart hättest.

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