Getrennte EÜR Pflicht?

3. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Stormwarrior
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Getrennte EÜR Pflicht?

Hallo!

Ich bin seit einigen Jahren nebenberuflich im IT-Service tätig. Seit 04/2013 habe ich auch eine Photovoltaikanlage, bin dadurch umsatzsteuerpflichtig und mir wurde gesagt, dass IT-Service und Photovoltaik zusammengelegt würden.

Entsprechend habe ich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemacht, aber im Rahmen meines Steuerbescheids hat mich mein Finanzamt aufgefordert, die EÜR in die 2 Themen zu unterteilen. Das fällt mir nicht leicht, weil ich eine einheitliche Software nutze, die nicht unterscheidet. Ich müsste also alles manuell auseinanderrechnen und frage mich, ob das überhaupt statthaft ist...

Wenn beide "Unternehmen" als eines zählen, warum MUSS ich dann eine getrennte EÜR vorweisen?

Vielen Dank im Voraus!


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Du hast zwei Betriebe im Sinne des Einkommensteuergesetzes, aber nur ein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Daher zwei EÜR, aber nur eine Umsatzsteuererklärung.

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#2
 Von 
Stormwarrior
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, das klingt nachvollziehbar - danke.

Doof ist natürlich, dass eine ganze Reihe von Positionen durchaus für beide "Unternehmen" dienen: Telefon, Internet, aber auch Investitionsgüter/AfA wie Notebook etc.

Das muss ich jetzt alles mühsam auseinander flöhen :-(


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