Getrennte Steuerberechnung Ehepaar

22. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
1a2b
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Getrennte Steuerberechnung Ehepaar

Hallo,
kann mir jemand einen Tipp geben. Wir sind seit 2 Jahren verheiratet. Da wir finanziell aber nicht alles zusammenwerfen wollen, wüsste ich gerne, ob es eine Möglichkeit gibt aus dem gemeinsamen Einkommenssteuerbescheid zu ermitteln wen welcher Betrag betrifft. Unser Einkommen ist sehr unterschiedlich und Mann ist angestellt mit Steuerkl. 3 und ich bin selbstständig. Ist das mgl.?

Danke Grüße

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13 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Sicher - einfach die festgesetzte Steuer so aufteilen, wie das Einkommen aufgeteilt ist: X Prozent Gatte, Y Prozent Gattin.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2369 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sicher - einfach die festgesetzte Steuer so aufteilen, wie das Einkommen aufgeteilt ist: X Prozent Gatte, Y Prozent Gattin.
Kann man so machen, berücksichtigt jedoch nicht die Progression!

Genauer wäre es, für beide jeweils eine fiktive Einzelveranlagung durch zu spielen (z.B. mit Elster) und das Verhältnis der sich ergebenden Steuerfesetzungen auf die Festsetzung der Zusammenveranlagung zu übertragen.

taxpert

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ja, das ist möglich, es gibt imho aber keine eindeutigen Ergebnisse.

Der klassische Weg ist, für jeden Ehepartner eine Einzelveranlagung durchzurechnen. Eine Frage wäre dann aber, wie die Differenz aufgeteilt wird.
Oder man nimmt einfach den Durchschnittssteuersatz, mein Argument dafür ist, dass das Einkommen meist ja beiden zugute kommt (der Geringverdiener hat auch einen Vorteil von dem hohen Einkommen).

Beim Finanzamt kann man auch einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld stellen (manchmal sinnvoll bei Scheidungen oder Insolvenzen), wie das dann gerechnet wird weiß ich spontan aber auch nicht.

Weiter müsste man noch entscheiden, wie einkommensfremde Dinge ausgeglichen werden (Haushaltsführung, Kinder etc.). Beispielsweise hätte eine Nur-Hausfrau ja sonst überhaupt keinen Anspruch* auf eine Steuererstattung (sie hat und hätte ja keine gezahlt).

*Anspruch nicht im rechtlichen Sinn, sondern im Fairen/Gerechten

Stefan

EDIT: Die beiden Beiträge vor meinem kannte ich noch nicht - bin halt manchmal etwas langsam beim Schreiben.

-- Editiert von reckoner am 22.04.2020 13:49

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#4
 Von 
1a2b
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sicher - einfach die festgesetzte Steuer so aufteilen, wie das Einkommen aufgeteilt ist: X Prozent Gatte, Y Prozent Gattin.


o. K., das klingt logisch, aber ich glaub, da in ich grad zu blöd für den Rechenschritt.
Ich nach mal Beispiel Beträge
zu verst. Einkommen

Person A: 30.000

Person B: 50.000

Steuer : 15.000

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

das ist doch einfacher Dreisatz.

Person A: 5625 Steuer
Person B: 9375 Steuer

Aber ob das gerecht ist? A hätte alleine jedenfalls eine geringere Steuerlast.

Stefan

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#6
 Von 
1a2b
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, da hast Du recht, das ist nicht gerecht.
Aber wie dann, wir sind doch sicherlich nicht das einzige Ehepaar, dass getrennte Finanzen hat. Es hat halt für persl. Viele Gründe.

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#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2369 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von 1a2b):
Aber wie dann, wir sind doch sicherlich nicht das einzige Ehepaar, dass getrennte Finanzen hat.
Aber das ist nun mal kein steuerliches Problem, sondern eines, dass das Ehepaar intern klären muss!

Zitat (von reckoner):
Beim Finanzamt kann man auch einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld stellen (manchmal sinnvoll bei Scheidungen oder Insolvenzen), wie das dann gerechnet wird weiß ich spontan aber auch nicht.
Die gesetzliche Regelung steht in §270 AO und entspricht meiner Antwort in #2!

Wem das zu kompliziert ist, kann zur Vereinfachung auch das heir genannte Einkommen dem zu versteuernden Einkommen gleichsetzen und die Steuer darauf berchnen. Man kommt dann bei den genannten Zahlen ziemlich genau auf 30/70!

Berücksichtigt dann zwar die Progression, aber nicht dass der höher verdienende Ehepartner auch höhere Sonderausgaben geltend machen wird und sich dadurch das Verhältnis wieder verändert!

taxpert

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

hatte ich - und andere hier - doch schon geschrieben, rechnet eine Einzelveranlagung durch und das Ergebnis ist die anteilige Steuer desjenigen.
Real müsst ihr wahrscheinlich weniger zahlen, aber vielleicht macht ihr mit der Differenz etwas Gemeinsames und fertig (einmal Essen gehen, oder ein Kurzurlaub - je nach dem wie viel es ist halt).

Und ja, getrennte Finanzen gibt es häufig, aber ich wette, dass das in keiner Ehe bis auf den letzten Euro gelingt. Das geht ja nicht einmal wenn beide genau gleich viel verdienen (teilen wir die Kosten für den Telefonanschluss 50:50 - obwohl sie viel mehr telefoniert als er?).

Stefan

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Aber wie dann, wir sind doch sicherlich nicht das einzige Ehepaar, dass getrennte Finanzen hat. Es hat halt für persl.


Man macht es wie von taxpert in Antwort#2 vorgeschlagen. Das ist dann etwas Aufwand, der aber mit einer entsprechenden Steuersoftware durchaus vertretbar umsetzbar ist.

Man macht also die gemeinsame Steuererklärung mit so einer Software und bekommt als Ergebnis die Steuer für die Zusammenveranlagung. Dann löscht man jeweils im Datensatz einen Ehegatten und gibt an, dass der andere ledig ist und schon hat man das Ergebnis der Einzelveranlagung. Das macht man dann für beide Ehegatten.

Wenn jetzt z.B. das Ergebnis der Zusammenveranlagung 90% der Summe der Einzelveranlagungen ist, dann trägt jeder Ehegatte 90% vom Ergebnis seiner Einzelveranlagung.

-- Editiert von hh am 22.04.2020 17:37

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#10
 Von 
1a2b
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

hatte ich - und andere hier - doch schon geschrieben, rechnet eine Einzelveranlagung durch und das Ergebnis ist die anteilige Steuer desjenigen.
Real müsst ihr wahrscheinlich weniger zahlen, aber vielleicht macht ihr mit der Differenz etwas Gemeinsames und fertig (einmal Essen gehen, oder ein Kurzurlaub - je nach dem wie viel es ist halt).

Und ja, getrennte Finanzen gibt es häufig, aber ich wette, dass das in keiner Ehe bis auf den letzten Euro gelingt. Das geht ja nicht einmal wenn beide genau gleich viel verdienen (teilen wir die Kosten für den Telefonanschluss 50:50 - obwohl sie viel mehr telefoniert als er?).

Stefan


ich habe ja auch nie gesagt das es Cent genau sein muss, wir gaben auch gemeinsame Töpfe

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#11
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2369 Beiträge, 631x hilfreich)

Vielleicht nochmal eine kurze Zusammenfassung:

Natürlich ist es bei -mehr oder weniger- getrennten Kassen interessant abzuklären, wer wieviel einer Nachzahlung "verursacht" hat oder wem wieviel einer Erstattung "zusteht". Auch wer eigentlich wieviel von den festgesetzten ESt-Vorauszahlungen verursacht hat oder ob die Teilung ER = LSt, SIE = ESt-VZ gerecht ist!

Grundsätzlich ergeben sich unterschiedliche Verteilungen:

Methode @muemmel #1: 2/3 zu 1/3 ergibt 10.000 € er, 5.000 € sie

Methode @taxpert #7: 70 zu 30 ergibt 10.500 € er, 4.500 € sie

Methode @taxpert und andere #2: etwa 3/4 zu 1/4 ergibt 11.250 € er, 3.750 € sie

Wie genau man das machen will, ist letztendlich jedem selber überlassen!

Das eigentlich interessante für @1a2b ist aber, dass bei LSt-Klasse beim EM wohl nur etwa 7.600 € LSt einbehalten werden, so dass im Innenverhältnis @1a2b -wenn sie die gesamten ESt-VZ geleistet hat- schon einen Ausgleich verlangen kann.

taxpert

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das eigentlich interessante für @1a2b ist aber, dass bei LSt-Klasse beim EM wohl nur etwa 7.600 € LSt einbehalten werden, so dass im Innenverhältnis @1a2b -wenn sie die gesamten ESt-VZ geleistet hat- schon einen Ausgleich verlangen kann.
Oh ja, richtig. Für alle die hier geantwortet haben war es wohl klar, dass das ausgeglichen werden muss. Aber bisher hat noch niemand darauf hingewiesen.

Zitat:
ich habe ja auch nie gesagt das es Cent genau sein muss, wir gaben auch gemeinsame Töpfe
OK, ich hatte das auch nicht so gemeint. Vielmehr sehe ich in einer Ehe, ja sogar in einer Beziehung, gar keine Chance etwas gerecht aufzuteilen.
Das mit dem Telefonanschluss war auch nur ein Beispiel, man kann es aber auf fast überall übertragen (wie teilen wir den Kaufpreis für die Grillsteaks auf, wenn einer mehr isst als der andere, oder teurer: wie wird die Kreuzfahrt aufgeteilt, die er eigentlich gar nicht wollte und nur ihr zuliebe zugestimmt hat?, oder : wer zahlt die Dessous die sie gekauft hat und auch nur sie trägt?).

Ich möchte nochmal anders begründen, warum die Aufteilung nicht gerecht sein kann:

Nehmen wir mal einen Extremfall, die Frau ist Managerin und verdient 1 Mio Euro pro Jahr. Ihr Mann ist Hausmann (das Haus ist sicher so groß, dass das einem Vollzeitjob gleicht :) ) und kümmert sich um die Kinder. Er möchte aber trotzdem seinen Beruf nicht komplett aufgeben und arbeitet halbtags für 1000 Euro im Monat.

Nun die Frage: Wie viel von den Steuern entfallen auf ihn? (Sozialversicherungen mal außen vor, das wären nochmal 4 Punkte über die man diskutieren könnte)

1. Argumentation: Wäre der Mann nicht verheiratet so müsste er gar keine Steuern zahlen.
[Anmerkung: Die Frau könnte dann aber sagen: "Geh' lieber gar nicht mehr arbeiten, dann hab' ich sogar mehr in der Tasche".]

2. Argumentation: Die Progression hat ja indirekt den Sinn, dass jeder in Relation zu seinem Lebensstandard besteuert wird (häufig wird unterschieden zwischen Lebensnotwendigem und Luxus, und Letztgenanntes soll höher besteuert werden).
Da der Mann aber - im Vergleich zu vielen anderen Personen - ein sehr luxeriöses Leben führt sollte er sich doch auch entsprechend am Staatshaushalt beteiligen (wohlgemerkt, im Innenverhältnis des Ehepaares, gegenüber dem Fiskus bleibt es ja gleich).

Nach 1 würde er mit 0% belastet, nach 2 mit 45%.

Noch ein Ansatz für die Aufteilung: Man könnte die von mir schon angesprochenen einkommensfremden Dinge (wie etwa die Haushalsführung) fiktiv entlohnen und versteuern. Das macht imho Sinn wenn das was am Ende, also nachdem alle gewöhnlichen Ausgaben wie Miete, Essen, Versicherungen, Benzin u.s.w. u.s.w. getätigt sind, übrig bleibt 50:50 aufgeteilt wird (das ist dann das Geld das jeder für Kleidung, persönliche Vorlieben, Hobbys u.s.w. ausgeben darf).

Stefan

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#13
 Von 
1a2b
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

oh man, da hab ich ja was ins Rollen gebracht, so kompliziert wollte ich es gar nicht.
Wir sind ein älteres Paar, schon mal verheiratet, jeder Kinder und Enkel, aber keine gemeinsam. Deshalb getrennt. Unser Haushaltsgeld tragen wir zu gleichen Teilen und das obwohl er das doppelte isst..... grins, grins.... Tel., Auto und so trage ich. Warum, ist ja meine Sache. Zum absetzen haben wir beide eine private RV in gleicher Höhe. Er eine Werbekostenpausch von 1000. Und 150 Euro Versicherungen. Das war es.
Ich bin selbstständig, mein Mann angestellt. Im 1. Jahr hatten wir gleich viel Einkommen. Im letzten Jahr hatte ich 20.000 mehr Gewinn als er Einkommen. Jetzt möchte ich halt einigermaßen gerecht die Steuer ermitteln. Natürlich ziehe ich die einbehalten Lst und die anteilige Vorauszahlung ab.
Ich werde jetzt sobald ich Zeit habe, beide in Elster anlegen und sehen was ich damit anfangen kann.

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