Hallo all,
mein Nochmann und ich geben auf seine Veranlassung hin (!!) getrennte Steuererklärungen für das Jahr 2003 ab.
Wir hatten in diesem Jahr die Steuerklassenverteilung: er: III bei ca. 2800 Euro brutto und 2500 netto (Beamter) und ich V. teilzeitbeschäftigt durchschnittlich unter 600 Euro netto. Trennungsjahr begann im Nov. 2003 - Scheidung ist im Febr. 2005.
Er hat seine Steuererklärung bereits abgegeben, aber noch keinen Bescheid, mich hat das Finanzamt aufgefordert, die Erklärung bis zum 01.02.2005 abzugeben.
Ich habe ihm jetzt vorgeschlagen, dass niemand von uns eine Steuergutschrift mit dem anderen teilen muss - aber - für den Fall, das einer von uns eine Nachzahlung an das FA leisten müsste und der andere Ex-Partner eben ein Steuerplus hat, wird von diesem Steuerplus die etwaige Nachzahlung ausgeglichen.
Beispiel: Mann muss 200,00 Euro nachzahlen und Frau erhält 300,00 Euro gutgeschrieben, dann gibt sie ihm 200 Euro für den Ausgleich. - Wobei ich aufgrund der Zahlen auch nicht einschätzen kann, was für Zahlen uns tatsächlich erwarten.....
Hintergrund des Ganzen ist, das wir uns erst im Nov. 2003 räumlich getrennt haben, also quasi das ganze Jahr zusammen gewirtschaftet wurde.
Dazu kommt noch, dass ich von einer Steuererstattung nichts habe, weil das nach dem Zuflussprinzip im ergänzenden ALG II-Bezug als Einkommen gilt, mir also voll angerechnet wird (Im Gegenzug dürfte ich übrigens Steuerschulden ganz langwierig vom Regelsatz abtragen) Aber da kann man wohl nichts gegen tun....
Auf alle Fälle wäre es unfair, meinen Nochmann mit einer Steuerrückzahlung ganz alleine zu lassen und den Rest indirekt Vater Staat auch noch zukommen zu lassen...
Ich frage, was ihr davon haltet, weil das auch riskant für mich ist,. Beteilige ich mich nämlich voll an seinem steuerlichen Pflichten, und die Arbeitsagentur oder Gemeinde erkennt das nicht an, wird mir eine Steuergutschrift ja trotzdem voll angerechnet...
Kann man nachträglich oder im laufenden Verfahren doch noch die gem. Veranlagung beantragen, was ist günstiger für uns?
Ich bin auch für jeden anderen Tip(p) dankbar
VLG nefertari1968
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Getrennte Veranlagung 2003 - Aufteilung
Daraus ergeben sich ohne Berücksichtigung von Werbungskosten und Sonderausgaben und ohne Kirchensteuerpflicht folgende Zahlen:
(Diese sind daher nur als grobe Anhaltspunkte zu werten, da auch Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt wurde)
Ich gehe dabei von den genannten Bruttogehältern aus.
Dein Mann hat ca. 4080€ Lst und 210€ SolZ bezahlt. Er muss aber 6910€ Lst und 380€ SolZ bezahlen. Bei getrennter Veranlagung muss er also ca. 3000€ Steuern nachzahlen.
Du hast ca. 1230€ LSt und ca. 50€ SolZ bezahlt. Dieses Gled bekommst Du vollständig zurück. Du erhälst also eine Erstattung von ca. 1.280€.
Bei gemeinsamer Veranlagung müsste Ihr zusammen ca. 5450€ ESt. und 300€ SolZ bezahlen. Es würde sich daher auch in diesem Fall eine leichte Nachzahlung von 180€ ergeben. Wahrscheinlich habt Ihr in den letzten Jahren dennoch eine Erstattung bekommen, weil z.B. die Werbungskosten über den Pauschbeträgen lagen.
Rechtlich gesehen muss Dein Mann bei einer gemeinsamen Veranlagung die 180€ Nachzahlung an das Finanzamt übernehmen und Dir auch die 1.280€, die Du bei einer getrennten Veranlagung erhalten hättest, erstatten.
Er hat dennoch gegenüber einer getrennten Veranlagung noch einen Vorteil von ca. 1540€.
Solange die Steuerbescheide noch nicht rechtskräftig sind, kann man noch die gemeinsame Veranlagung beantragen.
Wenn Dein Gehalt unter ca. 10.000€ im Jahr war, dann bekommst Du Deine gesamten Steuern zurück. Deine Steuererstattung bei einer getrennten Veranlagung kannst Du Dir daher relativ einfach ausrechnen (siehe Lohnsteuerkarte).
Wenn Dein Mann Dir zusagt, dass er Dir diese Steuererstattung ersetzt, bist Du verpflichtet, die gemeinsame Veranlagung zu unterschreiben. Freiwillig und mit beiderseitigem Einverständnis kann man natürlich auch andere Vereinbarungen treffen.
Was Du im Hinblick auf das ALG II daraus machst, solltest Du selbst entscheiden. Bei einer getrennten Veranlagung gelten die 1280€ mit ziemlicher Sicherheit als zugeflossen. Ob der zivilrechtliche Augleichsanspruch auf die gleiche Summe ebenfalls als Zufluss gilt, weiß ich nicht genau, würde das aus dem gefühl heraus aber verneinen.
Wie Du an den genannten Zahlen schon siehst, freut sich bei einer getrennten Veranlagung besonders Herr Eichel.
Nochmals vielen Dank hh, das hat mir schon gut weitergeholfen.
Ich verstehe absolut nicht, warum er sich selbst benachteiligt, die getr. Veranlagung ging von ihm aus....
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