Hallo !
Ich bin seit 2012 getrennt lebend und wurde ab 2012 verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Nun ist meine Ex-Frau auf die Idee gekommen, dass wir die Einkommensteuererklärung von 2011 getrennt machen.
Zu dem Zeitpunkt waren wir noch ganz normal verheiratet.
Hierzu möchte ich sagen das die Frau ab 1.1.2011 eine Arbeit angenommen hatte, wier aber weiterhin in LST-Klasse 3 / 5 blieben.
Ich habe nun mal grob gerechnet und denke, dass ich ca. 3000 ,- nachzahlen muss.
Wieviel sie zahlen, oder zurück bekommen würde, das weiss ich nicht. Sie verdient brutto ca. 1300,-
Wenn sie nun die Erklärung für 2011 "getrennt veranlagt" abgibt.....kann es dann sein, dass das FA hellhörig wird und ich auch noch die Erklärung fuer 2011 abgeben muss ?
Kann ich sie dann nachträglich verpflichten eine Zusammenveranlagung abzugeben ?
zumal wir im Jahr 2011 ja noch normal verheiratet waren.
Gruß
Stefan
Getrennte Veranlagung 2011
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



kann es dann sein, dass das FA hellhörig wird und ich auch noch die Erklärung fuer 2011 abgeben muss ? Sie waren sowieso verpflichtet, eine Erklärung abzugeben - insofern: Ja. Und der Säumniszuschlag wird dann auch fällig werden.
Deine Frau ist verpflichtet, einer getrennten Veranlagung zuzustimmen, wenn Du ihr den dadurch entstehenden Nachteil ausgleichst.
Und ja, das FA wird Dich zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, wenn Deine Frau die getrennte Veranlagung beantragt. Außerdem seid Ihr sowieso zur Abgabe einer Steuererklärung für 2011 verpflichtet.
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Hallo nochmal.
Ich habe noch mal nachgeschaut und festgestellt, dass die im Jahr 2011 nur einen "400 € Job" hatte.
Es ist dann doch eh fraglich ob sie dann eine Erstattung bekommen kann, zumal sie ja keine Lohnsteuer zahlte.
Gruss
Stefan
Dann darf sie die getrennte Veranlagung nicht beantragen
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