Hallo!
Ich hatte für wenige Monate ein Kleingewerbe als freiberuflicher Fotograf. Da nur nebenbei eh kaum Erträge/ unter 500 Euro
Dieses gebe ich aus privaten Gründen auf.
Nun muss ich eine Aufgabegewinn Bilanz schreiben und weiß nicht, wie ich mein Equipment (Kamera, Laptop, etc) verbuchen soll da:
Mein Equipment von mir größtenteils privat benutzt wird, ich dieses auch für meine Ausbildung benötige und dieses Teilweise schon 2 Jahre zuvor erworben wurde. Meines Erachtens nach als Eigenkapital und nicht als Betriebsausstattung? MUSS ich mein Equipment unbedingt berechnen?
MfG
Gewerbe Aufgabe: Ist das Eigenkapital???
23. Juli 2018
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Frage vom 23. Juli 2018 | 19:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe Aufgabe: Ist das Eigenkapital???
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#1
Antwort vom 23. Juli 2018 | 20:10
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Wenn Sie es zuvor (ggf. i.R.d. AfA) als Betriebsausgabe berücksichtigt haben: eindeutig ja!
#2
Antwort vom 23. Juli 2018 | 20:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn Sie es zuvor (ggf. i.R.d. AfA) als Betriebsausgabe berücksichtigt haben: eindeutig ja! :
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Mein Equipment habe ich nicht abgeschrieben o.Ä. Ich habe mein Gewerbe auch erst im März aufgenommen daher habe ich noch keine Steuererklärung verfasst, das letzte Equipment wurde ca. Februar privat erworben, daher zählt es wohl eher nicht als Betriebsausgabe, oder? Wissen Sie, ob und wie ich es in diesem Fall bei der Bilanz angeben muss?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Juli 2018 | 20:56
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Wenn ein Wirtschaftsgut zu mindestens oder mehr als 50% betrieblich genutzt wird, ist es zwangsläufig notwendiges Betriebsvermögen.
Es hätte dann eingelegt werden müssen und wäre nun wieder entnommen worden.
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