Hallo. Bin ganz neu hier im Forum und habe gleiche eine Frage...:
Ich beabsichtige, mein Gewerbe (kleiner Versandhandel, Einpersonenfirma) wegen Krankheit & anstehender Reha für einige Zeit RUHEN zu lassen. Es werden dann natürlich keine Umsätze etc. mehr getätigt.
Wenn ich dann wieder gesund bin, möchte ich das Gewerbe gerne weiterführen.
Meine Frage:
Muss / Soll ich das dem Finanzamt mitteilen, das ich meine Gewerbe ab xx.xx.2020 wegen Krankehit/Reha ruhen lasse? Und kann ich gleichzeitig darum bitten, die EKST Vorauszahlungen für 2020 lt. Vorauszahlungsbescheid aufzuheben?
Bekomme ich vom Finanzamt eine "Bestäigung" über meine Ruhend-Meldung?
Wenn ich das Gewerbe in einigen Monaten oder spät. 2021 wieder betreibe, würde ich das natürlich dem Finanzamt auch sofort wieder mitteilen.
Oder wie soll ich hier vorgehen?
Bin für jeden Hinweis/Tipp sehr dankbar.
-- Editiert von dany66 am 21.01.2020 20:34
Gewerbe RUHEND dem Finanzamt melden ?
21. Januar 2020
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Frage vom 21. Januar 2020 | 20:33
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe RUHEND dem Finanzamt melden ?
#1
Antwort vom 21. Januar 2020 | 23:19
Von
Status: Junior-Partner (5367 Beiträge, 1276x hilfreich)
Zitat :Muss / Soll ich das dem Finanzamt mitteilen, das ich meine Gewerbe ab xx.xx.2020 wegen Krankehit/Reha ruhen lasse?
Nicht zwingend, da die Steuern meistens aufs Kalenderjahr entfallen.
Zitat :Und kann ich gleichzeitig darum bitten, die EKST Vorauszahlungen für 2020 lt. Vorauszahlungsbescheid aufzuheben?
Das hingegen ergibt Sinn! Teilen Sie dem FA mit, wie hoch Ihr Gewinn voraussichtlich sein wird und warum das der Fall ist.
Zitat :Bekomme ich vom Finanzamt eine "Bestäigung" über meine Ruhend-Meldung?
Nicht ausdrücklich. Bei Änderung/Aufhebung des Vorauszahlungsbescheides gibt es aber einen neuen Bescheid.
#2
Antwort vom 22. Januar 2020 | 08:16
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat :Muss / Soll ich das dem Finanzamt mitteilen, das ich meine Gewerbe ab xx.xx.2020 wegen Krankheit/Reha ruhen lasse?
Nicht zwingend, da die Steuern meistens aufs Kalenderjahr entfallen.
Danke, aber wie ist das gemeint? Ich muss bisher die UST 1/4 jährlich abgeben und 1x im Jahr die EÜR mit der EKST.
Zitat :Und kann ich gleichzeitig darum bitten, die EKST Vorauszahlungen für 2020 lt. Vorauszahlungsbescheid aufzuheben?
Das hingegen ergibt Sinn! Teilen Sie dem FA mit, wie hoch Ihr Gewinn voraussichtlich sein wird und warum das der Fall ist.
Das Gewerbe soll ja ruhen, ich mache also keine Umsätze und somit auch keinen Gewinn. Deshalb soll das Gewerbe ja "ruhen".
Zitat :Bekomme ich vom Finanzamt eine "Bestäigung" über meine Ruhend-Meldung?
Nicht ausdrücklich. Bei Änderung/Aufhebung des Vorauszahlungsbescheides gibt es aber einen neuen Bescheid.
Das würde ja reichen "als Bestätigung".
Und der IHK und Krankenkasse muss ich es ja sowieso melden, also das Ruhen des Gewerbes.
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#3
Antwort vom 22. Januar 2020 | 09:24
Von
Status: Junior-Partner (5367 Beiträge, 1276x hilfreich)
Zitat :Ich muss bisher die UST 1/4 jährlich abgeben und 1x im Jahr die EÜR mit der EKST.
Dann geben Sie einfach vier Null-Meldungen in diesem Jahr ab.
Evtl. fallen ja auch mal Vorsteuern an.
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