Guten Abend
Ich habe ein Frage in Hinsicht der Gewerbesteuer bei Ebay.
Ich bin 19 Jahre alt und gehe noch zur Schule. Nun wollte ich etwas Geld bei Ebay verdienen und fragen ab wann man sich als Gewerbe anmelden sollte.
Ich verkaufe gebrauchte Rollerteile bei Ebay. Im Monat macht das maximal einen Gewinn von 300-400 Euro. Muss ich Gewerbesteuer zahlen oder mich sonst irgendwo anmelden z.B. beim Finanzamt?
Würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte.
Mit freundlichen Grüßen Vladi
Gewerbe Steuer bei Ebay?
Es handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit, für die auch ein Gewerbe angemeldet werden muss.
Von der Umsatzsteuerpflicht kann man sich als Kleinunternehmer bis zu einem Umsatz von 17.500€ im Jahr befreien lassen, darf dann aber auch keine Rechnungen ausstellen, die die MWSt. beinhalten. Ob Du diesen Betrag überschreitest, musst Du selbst beurteilen. Bei einem Gewinn von 300-400€ im Monat könnte das sein. Wenn Du umsatzstteuerpflichtig bist, dann kannst Du auch die Vorsteuer abziehen.
Einkommensteuer fällt erst an, wenn man mit seinen gesamten Einkünften (Gewinn aus Gewerbe, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit usw.) zusammen gerechnet im Jahr mehr als 7.664€ erzielt. Als Schüler mit dem genannten Gewinn fällt also wahrscheinlich keine Einkommensteuer an.
Gewerbesteuer fällt bei den genannten Umsätzen und Gewinnen auch nicht an.
Selbst, wenn Du insgesamt keine Steuern zahlen musst, hat die gewerbliche Tätigkeit natürlich noch weitere Rechtsfolgen. Gegenüber Privatkunden musst Du z.B. beim Handel über Ebay ein einmonatiges Rücktrittsrecht gewähren. Du kannst die Gewährleistung nicht ausschließen. Du solltest Dir AGB zulegen. Gerade diese Dinge sind sehr viel mehr mit Fallstricken belegt, als die Steuer.
Da der Handel über Ebay eine sehr öffentliche Veranstaltung ist, kann es sehr schnell passieren, dass hier Abmahnungen kommen oder eine Anzeige beim Finanzamt erfolgt.
Ebay ist gegenüber dem Finanzamt sehr kooperativ und teilt diesem bei einem entsprechenden Verdacht deine kompletten Verkaufsaktivitäten mit.
Es handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit, für die auch ein Gewerbe angemeldet werden muss.
Von der Umsatzsteuerpflicht kann man sich als Kleinunternehmer bis zu einem Umsatz von 17.500€ im Jahr befreien lassen, darf dann aber auch keine Rechnungen ausstellen, die die MWSt. beinhalten. Ob Du diesen Betrag überschreitest, musst Du selbst beurteilen. Bei einem Gewinn von 300-400€ im Monat könnte das sein. Wenn Du umsatzstteuerpflichtig bist, dann kannst Du auch die Vorsteuer abziehen.
Einkommensteuer fällt erst an, wenn man mit seinen gesamten Einkünften (Gewinn aus Gewerbe, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit usw.) zusammen gerechnet im Jahr mehr als 7.664€ erzielt. Als Schüler mit dem genannten Gewinn fällt also wahrscheinlich keine Einkommensteuer an.
Gewerbesteuer fällt bei den genannten Umsätzen und Gewinnen auch nicht an.
Selbst, wenn Du insgesamt keine Steuern zahlen musst, hat die gewerbliche Tätigkeit natürlich noch weitere Rechtsfolgen. Gegenüber Privatkunden musst Du z.B. beim Handel über Ebay ein einmonatiges Rücktrittsrecht gewähren. Du kannst die Gewährleistung nicht ausschließen. Du solltest Dir AGB zulegen. Gerade diese Dinge sind sehr viel mehr mit Fallstricken belegt, als die Steuer.
Da der Handel über Ebay eine sehr öffentliche Veranstaltung ist, kann es sehr schnell passieren, dass hier Abmahnungen kommen oder eine Anzeige beim Finanzamt erfolgt.
Ebay ist gegenüber dem Finanzamt sehr kooperativ und teilt diesem bei einem entsprechenden Verdacht deine kompletten Verkaufsaktivitäten mit.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Und wo macht man das alles? Also Gewerbe anmelden? und all die Sachen?
Mfg Vladi
Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der Stadt, bzw. Gemeinde und kostet ca. 20€.
Das Finanzamt meldet sich dann automatisch.
Und jetzt?
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