Gewerbe abmelden/ Bewertung vom Finanzamt?

17. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Jinaina
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe abmelden/ Bewertung vom Finanzamt?

ch habe vor 4 Jahren ein Einzelgewerbe angemeldet, mein Partner war in der Privatinsolvenz, jetzt möchte er gerne selbst in seinem Namen die Firma führen.
Unsere Idee war das Gewerbe abzumelden und einige Monate später mit einem komplett neuen Namen neu anzumelden. Unsere Steuerberater sagt, wenn das Finanzamt dahinter kommt, dass es quasi die selbe Firma ist, dann können sie bewerten und mich hinterher auffordern nachzuzahlen, so ungefähr ich hätte zum Beispiel 200.000 Euro Umsatz machen können und deswegen soll ich nachzahlen.
Ich habe das noch nie gehört, wenn die Firma abgemeldet ist, dann kann ich auch kein Umsatz machen.
Kann mir jemand helfen ?
Schöne Grüße




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von Jinaina):
Unsere Steuerberater sagt, wenn das Finanzamt dahinter kommt, dass es quasi die selbe Firma ist, dann können sie bewerten und mich hinterher auffordern nachzuzahlen, so ungefähr ich hätte zum Beispiel 200.000 Euro Umsatz machen können und deswegen soll ich nachzahlen.

Das könnte noch das kleinste Problem werden.



Zitat (von Jinaina):
habe vor 4 Jahren ein Einzelgewerbe angemeldet, mein Partner war in der Privatinsolvenz, jetzt möchte er gerne selbst in seinem Namen die Firma führen.

Hier wurde wohl eine Form des Insolvenzbetrug begangen ... neben der strafrechtlichen Verfolgung wäre damit auch die Restschuldbefreiung weg ...



Zitat (von Jinaina):
Kann mir jemand helfen ?

Ja, das nennt man rechtsmissbräuchliche Gestaltung / Umgehungstatbestand.



Da sollte man sich von einem versierten Fachanwalt zu beraten lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Jinaina
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Insolvenzbetrug begangen? Wie bitte?
Ich habe das Gewerbe angemeldet und geführt, er ist bei mir angestellt.

Was meinen Sie mit „rechtsmissbräuchliche Gestaltung / Umgehungstatbestand" ?

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#3
 Von 
Jinaina
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Außerdem ist er mit seiner Privatinsolvenz fertig, er kann neu anfangen.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14907 Beiträge, 4568x hilfreich)

Hallo,

worauf Harry van Sell hinaus wollte ist, dass es sich so anhört, als wäre es nur ein Scheingewerbe gewesen, und in Wirklichkeit dein Partner alles alleine gemacht hat. Falls das so war dann handelt es sich natürlich um Insolvenzbetrug.
Und da muss nur einer der Gläubiger herausfinden, wie es wirklich war, schon brennt die Hütte.

Zitat:
mein Partner war in der Privatinsolvenz,
Was bedeutet "Partner"?
Ehepartner? Geschäftspartner?

Zitat:
jetzt möchte er gerne selbst in seinem Namen die Firma führen.
Und wie lief das die letzten vier Jahre? War er da dein Mitarbeiter?

Um was für ein Gewerbe handelt es sich eigentlich?

Zitat:
jetzt möchte er gerne selbst in seinem Namen die Firma führen.
Hat er denn genügend Kapital um dir die Firma abzukaufen? Die Privatinsolvenz lässt zumindest Gegenteiliges vermuten.

Zitat:
Unsere Idee war das Gewerbe abzumelden und einige Monate später mit einem komplett neuen Namen neu anzumelden.
Und was soll in der Zeit dazwischen sein? Handelt es sich um ein Gewerbe, das man ohne Probleme auch mal ruhen lassen kann?

Zitat:
so ungefähr ich hätte zum Beispiel 200.000 Euro Umsatz machen können und deswegen soll ich nachzahlen.
Was ist denn das für ein Unsinn? Umsatz (und insbesondere Gewinn) den man nicht gemacht hat muss man auch nicht versteuern.
Ich denke da hast du die Auskunft des Steuerberaters etwas falsch interpretiert.

Stefan

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#5
 Von 
Jinaina
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Danke für deine Nachricht.

Das ist mein Lebenspartner, wir wohnen nicht zusammen.
Er ist bei mir angestellt.
Aus persönlichen Gründen möchte ich das Gewerbe nicht mehr führen.
Er würde übernehmen.

Meine Frage: warum soll er mir das abkaufen? Kann ich das nicht überschreiben, quasi ummelden? Inhaberwechsel

Oder wie soll man das sonst machen? Einfach abmelden?

Der Steuerberater hat das genauso gesagt, für mich ist das auch kompletter Unsinn.

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5372 Beiträge, 1278x hilfreich)

Zitat (von Jinaina):
Kann ich das nicht überschreiben, quasi ummelden?

Also eine Schenkung, wenn es Betriebsvermögen gibt!?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#7
 Von 
Jinaina
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Von einer Schenkung habe ich nichts geschrieben

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#8
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2661 Beiträge, 729x hilfreich)

Also dein grade aus der Privatinsolvenz kommender Lebensgefährte hat das Geld dir das Betriebsvermögen und den Kundenstamm abzukaufen!

Respekt!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von Jinaina):
Von einer Schenkung habe ich nichts geschrieben

Doch, hier
Zitat (von Jinaina):
Meine Frage: warum soll er mir das abkaufen? Kann ich das nicht überschreiben, quasi ummelden? Inhaberwechsel

Was anderes als eine Schenkung soll es sein wenn man jemanden etwas einfach so gibt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2398 Beiträge, 826x hilfreich)

@TE:
Was für ein Gewerbe ist das denn genau?
Gibt es Betriebsvermögen?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#11
 Von 
Jinaina
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie schön wenn alle besser Bescheid wissen als man selbst.

Eventuell würde ihm sein Verwandter etwas leihen oder er könnte Kredit aufnehmen! Nur weil er aus der Insolvenz kommt, dann ist das Leben nicht vorbei.

Außerdem war mir nicht klar, dass umschreiben gleichzeitig verschenken bedeutet.

Betriebsvermögen gibt es nicht: der Firmenwagen läuft auf Kredit, die Aufträge werden von Subunternehmern ausgeführt, Material direkt an Kunden geliefert und nicht gelagert. Kundenstamm: wenn der Auftrag ausgeführt wurde, ist das vorbei.
Büro habe ich gemietet, das war es.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von Jinaina):
Betriebsvermögen gibt es nicht

Keine Möbel, keine IT, kein Büromaterial? Auch alles gemietet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Jinaina
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja stimmt, Büromöbel hatte ich gebraucht von eBay gekauft, Laptop, etwas büromaterial, Restwert von Material was von Kundenaufträgen geblieben ist.

Danke für den Hinweis

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2398 Beiträge, 826x hilfreich)

Zitat (von Jinaina):
Wie schön wenn alle besser Bescheid wissen als man selbst.

Wenn man es selber weiß, wieso fragt man dann hier?
Zitat (von Jinaina):
Betriebsvermögen gibt es nicht: der Firmenwagen läuft auf Kredit

Wenn der Wagen zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, dann ist er Betriebsvermögen.
Zitat (von Jinaina):
Außerdem war mir nicht klar, dass umschreiben gleichzeitig verschenken bedeutet.

Was soll es denn sonst sein? Sobald ein Gegenwert ohne Gegenleistung den Eigentümer wechselt ist es eine Schenkung.
Zitat (von Jinaina):
Unsere Steuerberater sagt, wenn das Finanzamt dahinter kommt, dass es quasi die selbe Firma ist, dann können sie bewerten und mich hinterher auffordern nachzuzahlen, so ungefähr ich hätte zum Beispiel 200.000 Euro Umsatz machen können und deswegen soll ich nachzahlen.

Das hat der Steuerberater mit Sicherheit nicht so gesagt. Oder es war kein Steuerberater.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Jinaina
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin dankbar für die Antworten, ich bezog mich eher auf Aussagen, man hätte versucht Insolvenzbetrug zu begehen oder so ähnliches .

Mit der Schenkung habe ich jetzt verstanden.

Doch , das hat er so gesagt, deshalb wollte ich wissen ob Ihr das kennt. Ich werde ihn nochmal nachfragen

0x Hilfreiche Antwort

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