Hallo,
und zwar habe ich vor ca 5 Monaten ein Gewerbe eröffnet und kriege jetzt Briefe vom Finanzamt, dass ich 480 Euro zahlen muss.
Ich verstehe nicht wie das zustande kommt, da ich bisher weder irgendwas angegeben habe, noch habe ich eine Steuererklärung abgegeben, da ich für diese ja noch lange Zeit habe.
Wie kommt also dieser Betrag zustande?
Ich habe beim Erstellen meines Geschäftskontos noch nicht mal meine SteuerID hinterlegt, da es keinen interessiert hat.
Also wie kommen die auf den Betrag und wieso muss ich überhaupt was zahlen?
Da steht Abgabeart Einkommensteuer 1.Vj.24 und Kirchensteuer rk 1.Vj.24
MfG
Gewerbe angemeldet - Finanzamt fordert direkt Geld?
10. April 2024
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Frage vom 10. April 2024 | 16:32
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbe angemeldet - Finanzamt fordert direkt Geld?
#1
Antwort vom 10. April 2024 | 16:49
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41099x hilfreich)
Zitat :Da steht Abgabeart Einkommensteuer 1.Vj.24 und Kirchensteuer rk 1.Vj.24
Da wird sicherlich noch wesentlich mehr stehen?
Üblicherweise würde ich in der Konstellation mal ein Vorauszahlung auf die genannten Steuerarten vermuten.
#2
Antwort vom 10. April 2024 | 16:57
Von
Status: Junior-Partner (5371 Beiträge, 1278x hilfreich)
Haben Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ab- und darin einen voraussichtlichen Gewinn angegeben?
Falls nicht, wurde der Gewinn anlässlich der Festsetzung von Vorauszahlungen geschätzt.
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#3
Antwort vom 10. April 2024 | 17:43
Von
Status: Schüler (481 Beiträge, 50x hilfreich)
Pfiffig wäre es, den Brief komplett zu lesen und hier den relevanten Teil einzustellen
#4
Antwort vom 11. April 2024 | 08:28
Von
Status: Student (2397 Beiträge, 826x hilfreich)
Zitat :Ich verstehe nicht wie das zustande kommt, da ich bisher weder irgendwas angegeben habe
Doch, hast Du.
Du bist ja sicherlich Deiner Pflicht nachgekommen und hast unaufgefordert innerhalb eines Monats nach Anmeldung des Gewerbes den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dem Finanzamt elektronisch übermittelt.
Darin hast Du sicherlich Deinen zu erwartenden Gewinn angegeben und dafür hat das Finanzamt jetzt Vorauszahlungen festgesetzt.
Falls Du das nicht gemacht haben solltest, dann hat das Finanzamt den Gewinn geschätzt.
Das steht aber alles in dem Bescheid, müsste man halt mal genau durchlesen.
#5
Antwort vom 11. April 2024 | 09:10
Von
Status: Unparteiischer (9630 Beiträge, 2039x hilfreich)
Zitat :Ich verstehe nicht wie das zustande kommt, da ich bisher weder irgendwas angegeben habe, noch habe ich eine Steuererklärung abgegeben, da ich für diese ja noch lange Zeit habe.
Auch für einen solchen Fall sollte man einen Existenzgründerkurs machen.
#6
Antwort vom 11. April 2024 | 09:48
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 12x hilfreich)
Du könntest einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen, vorausgesetzt, dein voraussichtlicher Gewinn 2024 wird entsprechend niedriger sein, als die Bemessungsgrundlage der Vorauszahlungen.
#7
Antwort vom 11. April 2024 | 10:25
Von
Status: Junior-Partner (5371 Beiträge, 1278x hilfreich)
Zitat :Du könntest einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen, vorausgesetzt, dein voraussichtlicher Gewinn 2024 wird entsprechend niedriger sein, als die Bemessungsgrundlage der Vorauszahlungen.
Wenn der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelt wurde...
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