Gewerbe angemeldet - Finanzamt fordert direkt Geld?

10. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
ichhabeinefrage123
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbe angemeldet - Finanzamt fordert direkt Geld?

Hallo,

und zwar habe ich vor ca 5 Monaten ein Gewerbe eröffnet und kriege jetzt Briefe vom Finanzamt, dass ich 480 Euro zahlen muss.
Ich verstehe nicht wie das zustande kommt, da ich bisher weder irgendwas angegeben habe, noch habe ich eine Steuererklärung abgegeben, da ich für diese ja noch lange Zeit habe.
Wie kommt also dieser Betrag zustande?
Ich habe beim Erstellen meines Geschäftskontos noch nicht mal meine SteuerID hinterlegt, da es keinen interessiert hat.

Also wie kommen die auf den Betrag und wieso muss ich überhaupt was zahlen?
Da steht Abgabeart Einkommensteuer 1.Vj.24 und Kirchensteuer rk 1.Vj.24


MfG




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von ichhabeinefrage123):
Da steht Abgabeart Einkommensteuer 1.Vj.24 und Kirchensteuer rk 1.Vj.24

Da wird sicherlich noch wesentlich mehr stehen?

Üblicherweise würde ich in der Konstellation mal ein Vorauszahlung auf die genannten Steuerarten vermuten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5371 Beiträge, 1278x hilfreich)

Haben Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ab- und darin einen voraussichtlichen Gewinn angegeben?

Falls nicht, wurde der Gewinn anlässlich der Festsetzung von Vorauszahlungen geschätzt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 50x hilfreich)

Pfiffig wäre es, den Brief komplett zu lesen und hier den relevanten Teil einzustellen

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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2397 Beiträge, 826x hilfreich)

Zitat (von ichhabeinefrage123):
Ich verstehe nicht wie das zustande kommt, da ich bisher weder irgendwas angegeben habe

Doch, hast Du.
Du bist ja sicherlich Deiner Pflicht nachgekommen und hast unaufgefordert innerhalb eines Monats nach Anmeldung des Gewerbes den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dem Finanzamt elektronisch übermittelt. :devil:
Darin hast Du sicherlich Deinen zu erwartenden Gewinn angegeben und dafür hat das Finanzamt jetzt Vorauszahlungen festgesetzt.
Falls Du das nicht gemacht haben solltest, dann hat das Finanzamt den Gewinn geschätzt.
Das steht aber alles in dem Bescheid, müsste man halt mal genau durchlesen. :neck:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9630 Beiträge, 2039x hilfreich)

Zitat (von ichhabeinefrage123):
Ich verstehe nicht wie das zustande kommt, da ich bisher weder irgendwas angegeben habe, noch habe ich eine Steuererklärung abgegeben, da ich für diese ja noch lange Zeit habe.


Auch für einen solchen Fall sollte man einen Existenzgründerkurs machen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Taxofit
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 12x hilfreich)

Du könntest einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen, vorausgesetzt, dein voraussichtlicher Gewinn 2024 wird entsprechend niedriger sein, als die Bemessungsgrundlage der Vorauszahlungen.

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#7
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5371 Beiträge, 1278x hilfreich)

Zitat (von Taxofit):
Du könntest einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen, vorausgesetzt, dein voraussichtlicher Gewinn 2024 wird entsprechend niedriger sein, als die Bemessungsgrundlage der Vorauszahlungen.

Wenn der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelt wurde...

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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