Gewerbe anmelden ?

4. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
besucher0815
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe anmelden ?

Herr X hat vor 2 Jahren begonnen sich für Geldspielautomaten und Flipperautomaten zu interessieren.
Mittlerweile kauft, repariert und verkauft Herr X diese Automaten in seiner Freizeit
dadurch verdient er sich im Monat zwischen 400 -1000,-
Ist er verpflichtet das steuerlich anzugeben oder fällt es unter Liebhaberei/Hobby
Bisher hat er in diversen Foren, Auktionshäusern und privat ge- und verkauft.
Da keine Rechnungen geschrieben wurden, liegen keinerlei Nachweise vor.

Was kann ihm passieren wenn das Finanzamt Nachforschungen anstellt?
Und was muss Herr X veranlassen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Liebhaberei / Hobby ist steuerlich alles, was zu einem Verlust führt. Ab einem Gewinn von 1 Euro sind die Einnahmen anzgeben.

Sollte das Finanzamt dahinter kommen (und die beobachten ebay zurzeit sehr genau) ist mit einer Nachfrage; schlimmstenfalls mit einem Strafverfahren wegen Hinterziehung zu rechnen.
Vor allem weenn keinerlei Belege da sind, gibt das wohl Probleme!


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"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"

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