Herr X hat vor 2 Jahren begonnen sich für Geldspielautomaten und Flipperautomaten zu interessieren.
Mittlerweile kauft, repariert und verkauft Herr X diese Automaten in seiner Freizeit
dadurch verdient er sich im Monat zwischen 400 -1000,-
Ist er verpflichtet das steuerlich anzugeben oder fällt es unter Liebhaberei/Hobby
Bisher hat er in diversen Foren, Auktionshäusern und privat ge- und verkauft.
Da keine Rechnungen geschrieben wurden, liegen keinerlei Nachweise vor.
Was kann ihm passieren wenn das Finanzamt Nachforschungen anstellt?
Und was muss Herr X veranlassen?
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4. August 2008
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Frage vom 4. August 2008 | 22:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 6. August 2008 | 15:49
Von
Status: Schüler (261 Beiträge, 45x hilfreich)
Liebhaberei / Hobby ist steuerlich alles, was zu einem Verlust führt. Ab einem Gewinn von 1 Euro sind die Einnahmen anzgeben.
Sollte das Finanzamt dahinter kommen (und die beobachten ebay zurzeit sehr genau) ist mit einer Nachfrage; schlimmstenfalls mit einem Strafverfahren wegen Hinterziehung zu rechnen.
Vor allem weenn keinerlei Belege da sind, gibt das wohl Probleme!
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"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"
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