Hallo erstmal!
Also ich würde gerne verschiedene Artikel im Internet (z.B. bei ebay) verkaufen um so etwas Geld dazu zu verdienen (Gewinn abzgl. Kosten wären ca. 450 € ).
Zu meiner Person: Also ich bin Student und will mir damit was zum Studium dazu verdienen (ich beziehe kein Bafög, bin familienversichert und bekomme Kindergeld)...
Also ich weiß nicht ob das wichtig ist, aber ich habe vorher schon eine Ausbildung absolviert und daher auch schon mal auf Lohnsteuerkarte gearbeitet.
Die Frage ist jetzt: Muss ich für mein Vorhaben ein Gewerbe anmelden??
-Weil dann würde sich das ganze ja wahrscheinlich nicht wirklich lohnen oder gibt es da für mich eine passende Alternative?
Und was muss ich natürlich sonst noch beachten (evtl. Freibeträge, Steuern, etc.)?
Vielen Dank schon mal im vor raus!!
MfG
-----------------
" "
Gewerbe anmelden als Student?!?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hallo RevengeAngel,
sind es 450 € Gewinn im Monat oder im Jahr ? In beiden Fällen würde jedenfalls keine steuerliche Belastung anfallen, weil die Freibeträge höher sind.
Ansonsten liegt ein Gewerbe vor, wenn Sie nachhaltig selbständig mit Gewinnerzielungsabsicht auf ebay Verkäufe durchführen würden und am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen (also Werbung machen, etc). Dabei müßten Sie sich dann auf ebay als gewerblicher Verkäufer anmelden.
Nachhaltig bedeutet, dass Sie langfristig Verkäufe durchführen wollen. Sie sind dann unternehmerisch tätig, wenn Sie z.B. systematisch günstig einkaufen und diese Gegenstände teurer wieder verkaufen.
Sollte das alles der Fall sein, müßten Sie ein Gewerbe anmelden.
Wenn Sie allerdings nur einige Privatsachen verscherbeln, hat dies definitiv nichts mit einem Gewerbe zu tun.
Grüße
jjgoldmann
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten