Gewerbe im Nebenerwerb Fahrtkosten

6. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
'Sveny'
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewerbe im Nebenerwerb Fahrtkosten

Hallo Zusammen,

ich habe vor ein Gewerbe im Nebenerwerb anzumelden. Hier wird auch die Kleinstunternehmerregelung greifen, da die Umsätze nicht über € 17.500 hinausgehen werden. Ich habe jetzt allerdings eine Frage zu den anzugebenden Fahrtkosten. Ich habe selbst kein eigenes Auto sondern nutzen den Wagen meines Freundes. Das Auto läuft auf seinen Namen genauso wie die Steuer, Versicherung usw. Um am Freitag zum Arbeitsort meines Nebenerwerbs zu fahren und am Sonntag wieder zurück nutze ich sein Auto. Wie kann ich jetzt hier Fahrtkosten geltend machen? Einfach nur Tankbelege sammeln? 0,30 € Kilometerpauschale? Fahrtenbuch? Ich bin da leider noch etwas unbedarft und eine 100prozentige Antwort konnte ich im Internet noch nicht finden. Ich würde mich über etwas Hilfe sehr freuen.

Lieben Dank im Voraus!
LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1176x hilfreich)

Grundsätzlich dürften 30 Cent je Fahrtkilometer unproblematisch sein.E sei denn, es handelt sich um eine Betriebsstätte. Dann sind es unstrittig 30 Cent je Entfernungskilometer.
Zahlen Sie Ihrem Freund nichts für die Pkw-Überlassung? Nur die Tankkosten?

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#2
 Von 
'Sveny'
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Natürlich teilen wir uns schon irgendwo die Kosten, da ich Ihm auch etwas zur Versicherung und der Steuer dazugebe, aber es läuft letztendlich halt trotzdem alles auf seinen Namen. Muss dann ein Fahrtenbuch geführt werden? Bedeutet das dann das für dieses Auto generell ein Fahrtenbuch geführt werden muss? Also auch wenn er sein Auto privat nutzt bzw. für den Weg zur Arbeit?

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7225 Beiträge, 1518x hilfreich)

Für Deine Fahrten brauchst du ein Fahrtenbuch. Es sind ja auch Deine Betriebsausgaben.

Ich hoffe dein Freund hat einen Versicherungsvertrag, der das auch hergibt dass du den Wagen (gewerblich) nutzt.

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