Hallo,
Ich bin Studentin und habe nebenbei Promojobs auf Lohnsteuerkarte getätigt. Ich habe einen Job gehabt, was auf Gewerbe war. Ich habe die Rechnung geschrieben gehabt und kein Gewerbe angemeldet. Ich wollte jetzt meine Steuererklärung machen. Muss ich für rückwirkend mein Gewerbe anmelden, dann die Steuererklärung machen und dann mein Gewebe wieder anmelden?
Mit freundlichen Grüßen
Gewerbe nachwirkend anmelden
9. Februar 2020
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Frage vom 9. Februar 2020 | 23:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe nachwirkend anmelden
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#1
Antwort vom 10. Februar 2020 | 06:53
Von
Status: Student (2116 Beiträge, 738x hilfreich)
Ich verstehe es nicht wirklich.
Was für ein Gewerbe? Wie hoch war die Rechnung?
USt-pflichtig?
Im Zweifelsfall sagt Dir das FA schon, ob Du ein Gewerbe anmelden musst ...
Und jetzt?
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