Gewerbe nachwirkend anmelden

9. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Many88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe nachwirkend anmelden

Hallo,
Ich bin Studentin und habe nebenbei Promojobs auf Lohnsteuerkarte getätigt. Ich habe einen Job gehabt, was auf Gewerbe war. Ich habe die Rechnung geschrieben gehabt und kein Gewerbe angemeldet. Ich wollte jetzt meine Steuererklärung machen. Muss ich für rückwirkend mein Gewerbe anmelden, dann die Steuererklärung machen und dann mein Gewebe wieder anmelden?
Mit freundlichen Grüßen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Ich verstehe es nicht wirklich.
Was für ein Gewerbe? Wie hoch war die Rechnung?
USt-pflichtig?
Im Zweifelsfall sagt Dir das FA schon, ob Du ein Gewerbe anmelden musst ...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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