Hallo,
Ähnlich fragen wurden zwar schon gestellt aber bin mir nicht sicher ob die Antworten auch zu meinem Anliegen passen. Es geht um folgendes eine verwandte hat mich gefragt ob ich für die Firma bei der sie Arbeitet TShirts bedrucken kann, da ich das nötige Equiptment habe generell kein Problem die Shirts mit Druck kosten ungefähr 42€, jetzt braucht die Firma natürlich ne Rechnung damit die das verechnen und Dokumentieren können für die Buchhaltung oder so. Kann ich da jetzt als Privatperson ne Rechnung ausstellen und muss ich die Einnahme irgendtwo inner Steuer angeben, da ich Arbeitssuchend bin ist es unter 120€ der Arge egal, zumal es kein regelmäßiges sondern nur einmaliges einkommen ist. Und der Gewinn liegt ca. bei 5,64€ also wenn ich Material von den 42€ abziehe, wie sollte ich das nu am besten machen. Oder muss ich für den Spaß extra jetzt nen Gewerbe anmelden?
Gewerbe oder Private Rechnung?
24. März 2015
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Frage vom 24. März 2015 | 17:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewerbe oder Private Rechnung?
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#1
Antwort vom 24. März 2015 | 19:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47496 Beiträge, 16808x hilfreich)
Wenn es sich um eine einmalige Sache handelt, brauchst Du kein Gewerbe anmelden. Dann kannst Du einfach eine private Rechnung schreiben, auf der Du aber keine MWSt. ausweisen darfst.
#2
Antwort vom 24. März 2015 | 20:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Also einfach nen Quittungszettel mit ins Paket werfen wo draufsteht 6Tshirts für 42€ verkauft an bla. Muss ich den Gewinn also die 5,64€ inner Steuer irgendwo angeben?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. März 2015 | 21:21
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Ja. Für den 'Kunden' reicht das, um die Kosten als Betriebsausgaben zu buchen, und Vorsteuer ziehen geht eh' nicht (da wären sonst bestimmte Formvorschriften einzuhalten).Zitat:Also einfach nen Quittungszettel mit ins Paket werfen wo draufsteht 6Tshirts für 42€ verkauft an bla.
Wenn das dein einziges Geschäft dieser Art ist: Nein (du liegst unter den Freibeträgen).Zitat:Muss ich den Gewinn also die 5,64€ inner Steuer irgendwo angeben?
Stefan
#4
Antwort vom 25. März 2015 | 15:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Supi, Danke ;P
-- Editiert von Henry Der Rote am 25.03.2015 15:52
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