Gewerbe oder Private Rechnung?

24. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Henry Der Rote
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewerbe oder Private Rechnung?

Hallo,
Ähnlich fragen wurden zwar schon gestellt aber bin mir nicht sicher ob die Antworten auch zu meinem Anliegen passen. Es geht um folgendes eine verwandte hat mich gefragt ob ich für die Firma bei der sie Arbeitet TShirts bedrucken kann, da ich das nötige Equiptment habe generell kein Problem die Shirts mit Druck kosten ungefähr 42€, jetzt braucht die Firma natürlich ne Rechnung damit die das verechnen und Dokumentieren können für die Buchhaltung oder so. Kann ich da jetzt als Privatperson ne Rechnung ausstellen und muss ich die Einnahme irgendtwo inner Steuer angeben, da ich Arbeitssuchend bin ist es unter 120€ der Arge egal, zumal es kein regelmäßiges sondern nur einmaliges einkommen ist. Und der Gewinn liegt ca. bei 5,64€ also wenn ich Material von den 42€ abziehe, wie sollte ich das nu am besten machen. Oder muss ich für den Spaß extra jetzt nen Gewerbe anmelden?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47496 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn es sich um eine einmalige Sache handelt, brauchst Du kein Gewerbe anmelden. Dann kannst Du einfach eine private Rechnung schreiben, auf der Du aber keine MWSt. ausweisen darfst.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Henry Der Rote
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also einfach nen Quittungszettel mit ins Paket werfen wo draufsteht 6Tshirts für 42€ verkauft an bla. Muss ich den Gewinn also die 5,64€ inner Steuer irgendwo angeben?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Also einfach nen Quittungszettel mit ins Paket werfen wo draufsteht 6Tshirts für 42€ verkauft an bla.
Ja. Für den 'Kunden' reicht das, um die Kosten als Betriebsausgaben zu buchen, und Vorsteuer ziehen geht eh' nicht (da wären sonst bestimmte Formvorschriften einzuhalten).

Zitat:
Muss ich den Gewinn also die 5,64€ inner Steuer irgendwo angeben?
Wenn das dein einziges Geschäft dieser Art ist: Nein (du liegst unter den Freibeträgen).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Henry Der Rote
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Supi, Danke ;) ;P

-- Editiert von Henry Der Rote am 25.03.2015 15:52

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.005 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen