Gewerbe u.Kilometergeld

11. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Helmuth
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe u.Kilometergeld

Hallo Forummitglieder,
Ich habe vor kurzem ein Handwerknebengewerbe angemeldet und will die 1% regelung für mein PKW nutzen.

1)Darf ich die Kilometerpauschale in anspruch nehmen.Wenn Ja,
muß ich ein Fahrtenbuch führen?

2)Bisher sind meine Frau und ich in der Lohnsteuerklasse4,kann ich das jetzt ändern und wie wirkt sich das am Jahresende aus.

Vielen Dank für eure Meinung

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49291 Beiträge, 17338x hilfreich)

Du wirfst hier einiges mächtig durcheinander.

Die Lohnsteuerklassen haben mit diesem Thema erst einmal gar nichts zu tun. Die Lohnsteuerklasse kannst Du natürlich jederzeit in III/V ändern. Ob das sSinn macht oder nicht, hängt aber nur von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ab.

Einkünfte aus Deinem Handwerknebengewerbe haben keinen Einfluss auf die Steuerklassen. Wenn Du mit Deinem Gewerbe einen Gewinn machst, wird gegebenenfalls eine Steuervorauszahlung festgelegt.

Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob Du den PKW überhaupt dem Gewerbe zuordnen kannst. Dafür musst Du ihn mindestens zu 10% gewerblich nutzen. In dem Fall kommt die 1%-Regelung in Frage.

Die Kilometerpauschale kannst Du nur nutzen, wenn der PKW dir privat zugeordnet ist.

Da bei Dir offensichtlich sehr große Wissenslücken im Steuerrecht bestehen und die genaue Besteuerung eines gewerblich genutzten PKWs in vielen Varianten möglich ist, würde ich Dir die Hinzuziehung eines Steuerberaters empfehlen.

Einen Hinweis, wie das Ganze zu sehen ist, gibt aber folgende BMF-Schreiben:
http://www.jurathek.de/showdocument.php3?session=0&ID=7230

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Helmuth
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Auskunft.
Natürlich ist es nicht einfach das Steuerrecht zu verstehen,aus diesem Grund habe ich ja um Hilfe gebeten.
Meine Fragen sind auch soweit beantwortet.
Sorry,die Fragestellung ist wohl ein Wenig mißglückt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49291 Beiträge, 17338x hilfreich)

Natürlich ist es nicht einfach das Steuerrecht zu verstehen,aus diesem Grund habe ich ja um Hilfe gebeten.
Das ist mir schon klar. Daher ist es gerade für Gewerbetreibende gefährlich, auf einen Steuerberater zu verzichten.

Die Fallen und Irrtümer, die einem Laien dabei passieren können, komplett aufzuzählen, würde den Rahmen dieses Forums sprengen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 638x hilfreich)

Die 1% Regelung nutzen???

Wenn du deinen PKW, den du wahrscheinlich schon hast, zum Betriebsfahrzeug erklärst, musst du monatlich 1% des ursprünglichen Listenpreises als Eigenverbrauch versteuern, unter Umständen sogar Umsatzsteuer dafür bezahlen. Außerdem erhöht das deinen Gewinn.
Wer profitiert? Nur Papa Staat!

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