A vermietet Zimmer in seinem Haus, Einkommen ca. 500 Euro/ Netto Monat. A denkt das er dies am Jahresende unter der Anlage VERMIETUNG beim Finanzamt melden kann. Nun behauptet das Finanzamt aber das A dies im Rahmen einer Gewerbeanmeldung in Zukunft tun muß. Die Zimmer sind in einem Haus (ehemaliges Gewerbe). Möbiliert. Es wird an Monteure vermietet (Normal sind 5 Betten belegt), die kommen mal 1-2 Tage mal 1 Monat. Es sind immer andere Monteure. Es wird KEIN essen angeboten, nur die Vermietung des möbilierten Zimmers (Bett, Schrank, Bettwäsche, Handtücher, TV). Ich schlage mich mit dem Finanzamt herum, der Stadt, dem Landratsamt, alle sagen, NEIN DAS IST EIN GEWERBE und muß mindestens als KLEINGEWERBE angemeldet werden. Es zählt NICHT als Vermietung.
Sprich, A muß ein (klein) Gewerbe anmelden was ihn in eine schlechte Position bringt denn dadurch steigt auch der Krankenkassenbeitrag von freiwillig versichert auf Gewerbe (2,5 facher Beitrag). Rein rechnerisch wäre dies für A nun kaum noch rentabel. Muss A wirklich ein Gewerbe anmelden? Wer kann mir hier das notwendige Gestz bzw. die EInkommensteuer Regel nennen...???
Gewerbeanmeldung bei Zimmervermietung...???
11. Dezember 2008
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Frage vom 11. Dezember 2008 | 12:42
Von
Status: Schüler (172 Beiträge, 31x hilfreich)
Gewerbeanmeldung bei Zimmervermietung...???
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 11. Dezember 2008 | 15:01
Von
Status: Beginner (149 Beiträge, 128x hilfreich)
Ich zitiere immer wieder gerne den Grundsatz eines Gewerbes, der zwar in der Form nicht im Gesetz zu finden ist, dennoch durch die Rechtsprechung so definiert wird:
Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.
Selbstverständlich muss hierfür ein Gewerbe angemeldet werden.
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