Gewerbeanmeldung für verschiedene Geschäftszwecke

14. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)
Gewerbeanmeldung für verschiedene Geschäftszwecke

für eine neu zu installierende Photovoltaikanlage möchte ich ein Gewerbe anmelden.

Spricht da etwas dagegen, gleich im Geschäftszweck z.B. Vermögensverwaltung mit aufzunehmen um das Gewerbe ggf. auch hierfür nutzen zu können ?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Was ist mit "Vermögensverwaltung" gemeint?

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)

evtl. mal, falls es Sinn macht, die Aufnahme von eigenen Vermögensgegenständen, Wohnung, Geldanlagen (ob das sinnvoll ist, muss ja hier jetzt nicht diskutiert werden :-) )

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4898 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von michaela75):
Spricht da etwas dagegen, gleich im Geschäftszweck z.B. Vermögensverwaltung mit aufzunehmen um das Gewerbe ggf. auch hierfür nutzen zu können ?

Ja, es wäre ein separates "Gewerbe".


Zitat (von michaela75):
evtl. mal, falls es Sinn macht, die Aufnahme von eigenen Vermögensgegenständen, Wohnung, Geldanlagen (ob das sinnvoll ist, muss ja hier jetzt nicht diskutiert werden :-) )

Wird die Wohnung überhaupt vermietet?
Aber der Sinn soll hier ja eh nicht diskutiert werden.
Geldanlagen wie z.B. Wertpapiere zu gewerblichen Einkünften zu machen, wird bei nat. Personen regelmäßig nicht anerkannt, weil die Voraussetzungen an einen Gewerbebetrieb fehlen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)

oh, also kann man keine 2 Geschäftszwecke in eine Gewerbeanmeldung stecken :-( aber ich dacht, ich hätte schon öfters so was wie Handel mit Waren und Transport von Gütern gelesen.

Und zu den Wertpapieren, hab ich jetzt weiter nicht geprüft aber geschlossene Fonds (Unternehmensbeteiligungen) sind ja von Haus aus schon gewerblich - gut, Gewerbebetrieb erfordern sie vielleicht trotzdem nicht. In einer GmbH sind aber Vermögenswerte ja zweifelsfrei "verwaltbar", dshalb hät ich gesagt, geht das auch in einem Gewerbebetrieb

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.342 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen