für eine neu zu installierende Photovoltaikanlage möchte ich ein Gewerbe anmelden.
Spricht da etwas dagegen, gleich im Geschäftszweck z.B. Vermögensverwaltung mit aufzunehmen um das Gewerbe ggf. auch hierfür nutzen zu können ?
Gewerbeanmeldung für verschiedene Geschäftszwecke
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Was ist mit "Vermögensverwaltung" gemeint?
evtl. mal, falls es Sinn macht, die Aufnahme von eigenen Vermögensgegenständen, Wohnung, Geldanlagen (ob das sinnvoll ist, muss ja hier jetzt nicht diskutiert werden :-) )
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ZitatSpricht da etwas dagegen, gleich im Geschäftszweck z.B. Vermögensverwaltung mit aufzunehmen um das Gewerbe ggf. auch hierfür nutzen zu können ? :
Ja, es wäre ein separates "Gewerbe".
Zitatevtl. mal, falls es Sinn macht, die Aufnahme von eigenen Vermögensgegenständen, Wohnung, Geldanlagen (ob das sinnvoll ist, muss ja hier jetzt nicht diskutiert werden :-) ) :
Wird die Wohnung überhaupt vermietet?
Aber der Sinn soll hier ja eh nicht diskutiert werden.
Geldanlagen wie z.B. Wertpapiere zu gewerblichen Einkünften zu machen, wird bei nat. Personen regelmäßig nicht anerkannt, weil die Voraussetzungen an einen Gewerbebetrieb fehlen.
oh, also kann man keine 2 Geschäftszwecke in eine Gewerbeanmeldung stecken :-( aber ich dacht, ich hätte schon öfters so was wie Handel mit Waren und Transport von Gütern gelesen.
Und zu den Wertpapieren, hab ich jetzt weiter nicht geprüft aber geschlossene Fonds (Unternehmensbeteiligungen) sind ja von Haus aus schon gewerblich - gut, Gewerbebetrieb erfordern sie vielleicht trotzdem nicht. In einer GmbH sind aber Vermögenswerte ja zweifelsfrei "verwaltbar", dshalb hät ich gesagt, geht das auch in einem Gewerbebetrieb
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