Gewerbeanmeldung und FA Rückwirkend

20. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hans123123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeanmeldung und FA Rückwirkend

Ich bin Student und schreibe seit dem Jahr 2014 immer mal wieder neben meiner Tätigkeit als Werkstudent Rechnungen für Dienstleistungen.

Da ich mich bis jetzt nicht so sehr mit dem Thema Gewerbe und FA auseinander gesetzt habe, habe ich es verabsäumt dies dem Gewerbeamt und FA zu melden.

Wie kann ich dies am besten sowohl dem Gewerbeamt als auch dem FA anzeigen? Welche Strafen kommen hierbei auf mich zu?

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4871 Beiträge, 1174x hilfreich)

Wenn Sie in Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen haben und Ihre gesamten Einkünfte ca. 9.000 Euro nicht überstiegen haben, dürften gar keine Steuern entstanden sein und keine Strafe fällig werden.

Falls nicht: Sofern Sie nunmehr alles ordnungsgemäß nacherklären, dürfte dies steuerlich als strafbefreiende Selbstanzeige gewertet werden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
Hans123123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu Antwort 1:
Nein es gab keine EST-Erklärung.
Das Einkommen lag meist unter der Grenze bzw. wird durch andere Ausgaben so weit gedrückt das keine Steuer anfällt.

Kann ich die Steuererklärung dann rückwirkend über Elster abwickeln?

Da ich gerade eine UG gegründet habe und ich nächste Woche die Anmeldung beim Gewerbeamt mache, soll ich die einfach eine zusätzliche Anmeldung tätigen oder nachmelden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4871 Beiträge, 1174x hilfreich)

Zitat (von Hans123123mitglied):
Kann ich die Steuererklärung dann rückwirkend über Elster abwickeln?

Ja!

Zitat (von Hans123123mitglied):
Das Einkommen lag meist unter der Grenze bzw. wird durch andere Ausgaben so weit gedrückt das keine Steuer anfällt.

Das wird das FA ggf. prüfen...

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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