Gewerbeanmeldung und kurze Zeit später Abmeldung ohne Umsätze

4. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Andy95
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbeanmeldung und kurze Zeit später Abmeldung ohne Umsätze

Hallo,

Am 25.08.2020 habe ich ein Gewerbe angemeldet, jedoch war ich arbeitssuchend und habe mich für die Abmeldung entschieden. Am 28.09.2020 hat mir die Sachbearbeiterin das Formular für die Gewerbeabmeldung geschickt, welches im am gleichen Tag ausgefüllt zurückgemailt habe, jedoch habe ich keine Antwort erhalten.

In dem Zeitraum vom 25.08. bis zum 28.09. habe ich keine Umsätze erzielt.

Jetzt hat sich das Finanzamt bei mir gemeldet und fordert eine Einkommensteuererklärung für 2018 und 2019, welche ich bis zum 27.01.2021 abgeben muss. Ich habe aber keinerlei Umsätze gemacht.

Was soll ich nun machen?

VG


-- Editiert von Moderator am 04.01.2021 18:38

-- Thema wurde verschoben am 04.01.2021 18:38

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Andy95):
Was soll ich nun machen?

Einkommensteuererklärung für 2018 und 2019 bis zum 27.01.2021 abgeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

18/19 hatten Sie noch kein Gewerbe? Dann fragen Sie doch mal telefonisch beim FA an, warum Sie eine Erklärung machen sollen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von Andy95):
Was soll ich nun machen?

Anrufen und Fragen!
Ich tippe auf Lohnersatzleistungen ...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
warum Sie eine Erklärung machen sollen.
Das warum ist zunächst einmal egal, denn das FA kann grundsätzlich auch ohne weitere gesetzliche Verpflichtung eine Steuererklärung anfordern. Allein durch diese Anforderung ergibt sich eine Abgabepflicht, §149 Abs.1 Satz 2 AO. Die Begründung des FA muss daher nicht zwingend eine gesetzliche begründung im Sinne von ...
Zitat (von Garfield73):
Ich tippe auf Lohnersatzleistungen ...
... sein!

Grundsätzlich kann natürlich die Anforderung auch trotz Begründung ermessensfehlerhaft sein, z.B. weil das FA fälschlicher Weise von einer gesetzlichen Abgabepflicht ausgegangen ist. Das ließe sich ggf. telefonisch klären und er Verwaltungsakt "Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung" würde aufgehoben.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Ich weiss, dass das FA das kann. Es kann aber nach einem Gespräch mit dem Steuerzahler auch darauf verzichten - namentlich dann, wenn die Erklärung nicht zu Steuernachforderungen führen wird. Bei einem offensichtlichen Grund wie den erwähnten Lohnersatzleistungen kann man sich den Anruf beim FA natürlich sparen - aber davon steht ja nichts im Sachverhalt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
nicht Ihren echten Namen
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 12x hilfreich)

Ein Grundstückskauf, Kontrollmaterial...
Die Gründe können vielfältig sein.

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#7
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Stimmen die Daten? Gewerbe in 2020?
Dann ist die Aufforderung für 2018 und 2019 normal und wäre auch ohne Gewerbe gekommen.
In der Aufforderung steht vermutlich auch, dass sonst geschätzt wird.
Also Erklärungen abgeben.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Dann ist die Aufforderung für 2018 und 2019 normal und wäre auch ohne Gewerbe gekommen. Sie kam wegen des Gewerbes und wäre auch ohne Gewerbe gekommen - irgendwie unlogisch...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sie kam wegen des Gewerbes ...


Das lese ich aus dem Text des TE nicht heraus.

Er hat eine Gewerbe in 2020 an- und abgemeldet.

Das Finanzamt möchte Einkommenssteuer-Erklärungen für 2018 und 2019.

Vom einer Erklärung für 2020 (Zeitraum, in dem ein Gewerbe angemeldet war) lese ich nichts.

Denkbar ist natürlich, dass das FA gesehen hat, "oh ein Gewerbe, dann muss der ja auch Geld dafür haben. Holen wir mal die Einkommenssteuer-Erklärungen für 2018 und 2019".

Allerdings wird es wohl so sein, dass der TE eine Pflicht zur Abgabe hat und dieser (wie so viele andere auch) bisher nicht nachgekommen ist. Das FA möchte keine Leerlaufzeiten und deswegen diese Erklärungen bearbeiten.

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Zitat:
Das lese ich aus dem Text des TE nicht heraus.


Offenbar ist Ihnen Ihr eigener Beitrag entfallen:

Zitat:
Stimmen die Daten? Gewerbe in 2020?
Dann ist die Aufforderung für 2018 und 2019 normal und wäre auch ohne Gewerbe gekommen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Zitat:
Vom einer Erklärung für 2020 (Zeitraum, in dem ein Gewerbe angemeldet war) lese ich nichts.


Das könnte daran liegen, dass die Abgabefrist für 2020 noch lange nicht um ist, wie jeder weiss, der die Materie halbwegs kennt...

-- Editiert von muemmel am 05.01.2021 17:06

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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