Gewerbeschein als Messebauer aber nicht gearbeitet - Finanzamt will trotzdem Geld?

26. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Yvonne3577
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeschein als Messebauer aber nicht gearbeitet - Finanzamt will trotzdem Geld?

hallo
wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte
es geht um folgendes
mein freund hatte einen gewerbeschein als messebauer angemeldet
in diesem beruf aber nicht gearbeitet und den schein auch wieder abgemeldet
er hat nachweisbar arbeitslosenhilfe in diesem zeitraum bezogen und nichts anderes gemacht, da er keine aufträge besorgen konnte
, hat er es eben sein gelassen
dem finanzamt wurde mitgeteilt das er in diesem beruf nicht gearbeitet hat und der gewerbeschein abgemeldet ist
nun fordert das finanzamt plötzlich über 6000 € steuerschätzung?
wieso das, er hat doch nicht gearbeitet??
wie soll er sich nun am besten verhalten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
T-Man
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Als Selbständiger muss man eine Steuererklärung abgegeben. Wenn man das nicht macht, schätzt das Finanzamt einfach.

Einspruch (fristgerecht!, 1 Monat) einlegen. Dann eine Steuererklärung abgeben, auch wenn da letztendlich nichts zu erklären hat(man erklärt dann eben, dass man 0 € Einkünfte aus Gewerbebetrieb hatte.)

Vorsichtshalber kann auch der Rat eines Fachmanns nicht schaden....

Gruß

t-man

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#2
 Von 
Yvonne3577
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort
er hat ja erklärt das er 0 einkünfte hatte
trotzdem kommen die nun mit sowas
habe nun noch mal das gleiche hin geschickt von wegen keine einkünfte und das er arbeitslosenhilfe bezogen hat außerdem das gewerbe abgemeldet hatmal sehen was kommt
danke
bye

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
T-Man
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Erklärung "0" Einkünfte muss auf dem offiziellen Formular (Steuererklärung) gemacht werden. Nur in einem Brief zu schreiben, dass man nichts verdient hat, reicht nicht aus.

Du brauchst die entsprechenden Formulare (grün-grau), die gibt es beim Finanzamt. Du brauchts einen "Mantelbogen", eine "Anlage GSE" und evtl. weitere Formulare (Umsatzsteuer etc.).

gruß

t-man

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#4
 Von 
EdVenture
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielleicht hat er die "0" auch auf auf einem Fragebogen bei Geschäftseröffnung oder bei den Umsatzsteuervoranmeldungen erklärt - das reicht immer noch nicht ;-)
Einkommensteuererklärung dürfte - wie t-man geschrieben hat - noch fehlen.

Gruß, Ed

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