Wie wird Gewerbesteuer errechnet ?
Ist es möglich, dass ohne Gewinn trotzdem Gewerbesteuer anfallen ?
Wieso ?
Wie wird Gewerbesteuer errechnet ?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Weil es Aufwand gibt, der den Gewinn gemindert hat aber dem Gewerbeertrag hinzugerechnet wird. z.B . Schuldzinsen.
Welche Beträge außer Dauerschuldzinsen werden noch hinzugerechnet ?
Wenn Dauerschuldzinsen jedes Jahr hinzugerechnet werden, wodurch jährlich *Scheingewinn* erzielt wird und Steuer anfallen, wird doch der Betrieb ausgehöhlt ?
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Wegen der Hinzurechnungen einfach mal § 8 GewStG
studieren. da steht eine Menge drin.
Das mit der Scheingewinn Besteuerung ist schon richtig.
Das Problem an der Gewerbesteuer ist, dass sie aufgrund des sogeannten Äquivalenzprinzips begründet ist. Dass heisst ein eigenfinanziertes Unternehmen soll nicht schlechter gestellt werden als ein fremdfinanziertes, da ja schliesslich beide für die Gemeinde die gleichen infrastrukturkosten haben. man hatte sich dan vereinfachend auf ein Musterunternehmen geeinigt dass zu 50% fremdfinanziert ist. Daher wurden bis 2007 auch nur die Hälfte der Schuldzinsen hinzuaddiert. Ab 2008 ist es ein viertel, jedoch von einer breiteren Bemessungsgrundlage, da jetzt nicht nur die Schuldzinsen hinzuaddiert werden sondern quasi alles in dem ein Zinsantei steckt.
Ist schon ein kreuz mit der Gewerbesteuer.
Deswegen endlich ABSCHAFFEN.
Wie meinst Du mit Eigenfinanzierung ?
O.K. Bei Eigenfinanzierung werden die Gesellschafterdarlehen meistens auch verzins
wie bei Fremdfinanzierung.
Aber wie dann wenn die Gesellschafaterdarlehen nicht verzins werden, also ohne Schuldzinsen. Auch versteuert ? Mit welchem Argument ?
Wie kann der Betrieb aus diese Steuerstrudel
rausgehalten werden ?
Gesellschafterdarlehen zählen auch zur Fremdfinanzierung.
Eigenfinanzierung bedeutet Eigenkapital und eben nicht Darlehen.
Die Begründung ist, dass ein fremdfinanziertes Unternehmen, welches der Gemeinde die selben Kosten für Infrastrukturmassnahmen abverlangt, wie ein eigenfinanziertes Unternehmen, eben durch den Abzug von Schuldzinsen gewerbesteuerlich nicht besser stehen soll als letzteres.
Die Gewerbesteuer knüpft eben nicht an wie üblich an der Leistungsfähigkeit, sondern am Äquivalenzprinzip. Sprich, nimmt man Leistungen der Gemeinde in Anspruch hat man dafür zu zahlen.
Wie kann der Betrieb aus diese Steuerstrudel
raus kommen bzw. wie kann er das (buchungsmäßig
?) vermeiden ?
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